Datenschutz im Netz: Schaar attackiert Apple

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht beim Computerkonzern Apple dringlichen Nachbesserungsbedarf im Umgang mit persönlichen Informationen.

Apple nimmt es mit dem Datenschutz nicht immer so genau. Im Bild eine Filiale des Unternehmens in New York City. Bild: reuters

BERLIN taz | Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat den Computerkonzern Apple in einem Interview scharf kritisiert und die sich seit Wochen auf Google konzentrierende öffentliche Datenschutzdebatte somit ausgeweitet. Dem Magazin Internet World Business gegenüber äußerte der 56jährige schwere Bedenken hinsichtlich des Umgangs des Unternehmens mit persönlichen Informationen. Es könne nicht angehen, „dass in den Nutzungsbedingungen eines Smartphone-Apps ein Passus zur Verwendung von Standortdaten versteckt wird und das Telefon nicht vernünftig in Betrieb genommen werden kann, wenn man den Nutzungsbedingungen nicht zustimmt“, bemängelte Schaar, ohne Apple wörtlich zu erwähnen.

Weiter, so Schaar, müsse es „die Möglichkeit geben, der Ortung nicht zuzustimmen, ohne dass sich daraus Nachteile ergeben“. Zudem müsse „der Verbraucher auch darüber informiert werden, wo, wie und wie lange Ortungsdaten gespeichert werden sollen, wer darauf Zugriff hat und mit welchen anderen Daten sie verbunden werden“. Eine Verwendung oder gar Veröffentlichung der Daten ohne vorherige Zustimmung des Benutzers sei unter Strafe zu stellen, forderte Schaar. Es ginge ihm jedoch ausdrücklich nicht darum, „eine gewollte Nutzung von Daten zu verhindern“.

Zusätzlich besteht der Datenschutzbeauftragte auf einem zentralen Widerspruchsregister, „bei dem die Verbraucher die Verwendung ihrer Daten im Internet unterbinden lassen können“. Es ergebe „keinen Sinn, dies mit jedem Anbieter einzeln zu regeln“. Auch eine „Zusammenführung von verschiedenen Datenbanken“ wolle Schaar verbieten. Weiterhin plädiert der Datenschutzbeauftragte ebenfalls für ein vergessliches Internet, in dem bestimmte Daten nach einer gewissen Zeit verfallen sollten.

Ob sich solche Forderungen allerdings als realisierbar herausstellen, bleibt abzuwarten. Im Sinne von Google und Apple dürften sie kaum liegen.

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