Prozess wegen Feldzerstörung: Gentech-Gegner vor Gericht

Die Aktivisten zerstörten 2008 ein Versuchsfeld in Sachen-Anhalt. Der Gen-Weizen auf dem Acker habe Mensch und Umwelt gefährdet, erklären sie.

Die sechs Gentech-Gegner kämpfen gegen Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Bild: dpa

BERLIN taz | Sechs Zerstörer eines Gentechnik-Feldes in Sachsen-Anhalt müssen sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht Aschersleben verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den 24- bis 33-Jährigen laut Anklageschrift Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor.

Sie hätten am frühen Morgen des 21. April 2008 "unter Ausnutzung der Dunkelheit" die Zäune um das Versuchsfeld des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik in dem Ort Gatersleben überwunden und dann gentechnisch veränderte Weizenpflanzen mit Hacken und Harken vernichtet. Der Schaden betrage mindestens 245.000 Euro. Das Urteil wird am 15. Oktober erwartet.

Die "Feldbefreier" räumten die Tat vor Gericht ein, wie ein Justizsprecher berichtete. Sie halten sie aber nicht für illegal, weil sie mit der Zerstörung eine Gefahr für Mensch und Umwelt hätten beenden wollten. Für die Gentechnik-Gegner ist das eine Notstandssituation, zu deren Abwehr laut Strafgesetzbuch auch eigentlich verbotene Taten erlaubt sind.

Der Genweizen bedrohte der Angeklagten Mirjam Anschütz zufolge vor allem die Saatgutbank in der Nähe des Versuchsfeldes. Die Genbank bewahre auch Weizensorten vor dem Aussterben. Wenn sie etwa durch eine Verwechslung von Saatgut mit dem Gentech-Weizen vermischt und dann an Züchter verschickt würden, wäre das Genkonstrukt weltweit verbreitet, "ohne dass es auch nur ansatzweise auf Gefahren für Mensch und Umwelt untersucht worden wäre".

Die Behörden, die den Versuch dennoch genehmigt hätten, werden von den Angeklagten als befangen dargestellt. Trotzdem habe das Gesetz den Beschuldigten keine Klage gegen die Genehmigung ermöglicht.

Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft auch vier Journalisten vor Gericht stellen. Sie hätten mit ihren Kamerascheinwerfern das Feld erleuchtet und so die Aktion erleichtert. Diese Anklage hatte das Landgericht Madgeburg aber nicht zugelassen, da kein ausreichender Tatverdacht bestehe.

Die Zivilkammer des Landgerichts hatte die beschuldigten Gentech-Gegner bereits zu einem Schadensersatz von rund 142.000 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht in Naumburg hat das Urteil im Mai jedoch kassiert.

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