Bequem Bargeld los werden: Rückzahlung nicht vorgesehen

Geld auf die grüne BOB-Plastikkarte zu laden, war problemlos möglich, Terminals dazu stellte die BSAG bereit. Läuft die Karte, sollte man es aber flott ausgeben - sonst ist es futsch.

Alles hat eine Vorder- und eine Rückseite - nicht zuletzt das BOB-Ticket. Bild: privat

Der Brief kam unscheinbar daher, die neue Plastikkarte lag schon bei. "Ab sofort", schrieb die BSAG, könne man das neue grüne Ding nutzen, um weiter bargeldlos mit Straßenbahnen, Bussen und Zügen im VBN-Gebiet zu fahren. Die alte Karte aber, demnächst abgelaufen, solle man "bitte entsorgen" und "unbrauchbar" machen, "z.B. durch Zerschneiden". Eine Routineangelegenheit.

"BOB" heißt die Karte, die VBN-weit binnen fünfeinhalb Jahren 70.000 NutzerInnen gewonnen hat. Terminals in Bussen und Straßenbahnen speichern auf ihr eine elektronische Fahrkarte. Um den jeweils günstigsten Tarif an diesem Tag kümmert sich das System, bezahlt wird im Nachhinein per Abbuchung vom Girokonto.

Doch BOB kann mehr: Technisch nämlich handelt es sich bei der grünen Karte um eine "Geldkarte": Der darin eingelassene Chip kann an Aufladestationen und via Internet mit Geld geladen werden, das wiederum, etwa am Parkscheinautomaten, das Kleingeld ersetzt. Die elektronische Ticket-Funktion, die bei BOB zum Einsatz kommt, ist nur ein kleines Zusatzfeature.

Geldkarten-Chips finden sich auch auf EC-Karten. Im Gegensatz zu diesen sind die BOB-Kärtchen jedoch frei übertragbar und für die Bank, die den Chip managt, nicht einem bestimmten Girokonto zuzuordnen.

ExpertInnen sprechen daher von einer "kontoungebundenen Geldkarte". Was das bedeutet, erläutert die BSAG erst im dritten Absatz ihres Schreibens, also nach der Aufforderung zur Vernichtung des Plastikstücks. "Sofern Sie Ihre Karte auch als GeldKarte genutzt haben", heißt es da, "vergessen Sie bitte nicht, den auf dem Chip gespeicherten Betrag bis zum 30. 12. 2010 aufzubrauchen." Denn eine Erstattung der auf der Geldkarte gespeicherten Beträge oder gar deren Übertrag auf die soeben zugesandte neue Karte "kann nicht vorgenommen werden".

"Extrem selten" nur hätten BOB-KundInnen ihre grüne Karte tatsächlich auch als Geldkarte genutzt, also Geld auf den Chip geladen, heißt es auf Nachfrage bei der BSAG. Wer heute eine BOB-Karte beantragt, erfährt von der Geldkarten-Funktion gar nichts mehr - obwohl sie nach wie vor enthalten ist. Die einst aufgestellten Aufladeterminals in ihren Kundencentern hat die BSAG inzwischen abgebaut. Den KundInnen, die Geld auf ihre ablaufenden BOB-Karten gebucht haben, nützt das wenig. Ob und wie sie dies zurückbekommen, kann auch die BSAG nicht sagen. Man habe Chips von Banken erworben. Diese allein seien für die Geldkarten-Funktion verantwortlich. Wobei auch der BSAG-Sprecher einräumt, dass eine ablaufende, mit viel Geld geladene BOB-Karte eine "sehr ungeschickte" Situation sei. Tatsächlich war sie schlicht nicht vorgesehen: Entladen nämlich konnte man seine BOB-Geldkarte selbst an den inzwischen abgebauten BSAG-Terminals noch nie.

Bei der Bremischen Volksbank heißt es, alle Geldkarten seien noch vier Monate nach Ablauf nutzbar. Und zumindest BOB-KundInnen, auf deren Karte das Logo dieser Bank prangt, bekommen das Geld dort auch in bar ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass sie die intakte alte Karte mitbringen. Wer diese, dem BSAG-Rat folgend, bereits zerschnitten hat, muss warten: Vom Schattenkonto, auf dem die Bank das Geld beim Aufladen geparkt hat, kommt es dann erst nach zwei Jahren zurück.

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