in kürze GARANTIEFALL
: Defekte Teile aufheben

Verbraucher, die Garantie beanspruchen wollen, sollten defekte Teile als Beweismittel aufheben. Im Streitfall droht ihnen sonst eine Niederlage wegen „fahrlässiger Beweisvereitelung“, entschied der Bundesgerichtshof. So geschah es dem Käufer eines Gebrauchtautos, das nach 6 Monaten kaputtging. (Az: VIII ZR 43/05) (afp)