Uni-Präsident über Verträge mit Privatfirmen: "Nicht die Werkbank der Industrie"

Der Präsident der Technischen Uni Berlin verteidigt die Knebelverträge mit der Deutschen Bank. Die Abmachung über eine Forschungskontrolle durch die Bank sei gängiger Standard.

Dummies auf Kindersitzen in einem Testwagen während eines Schlittenversuchs im Institut für Land- und Seeverkehr an der TU Berlin. Bild: imago/Petra Schneider

taz: Herr Steinbach, ich möchte mir an Ihrer Uni eine Professur kaufen. Was kostet das?

Jörg Steinbach: Das ist unbezahlbar. Die Formulierung, dass man bei uns Professuren kaufen kann, ist falsch. Das gibt es nicht, das gab es nie, das wird es auch nicht geben.

Sie haben sich ein Institut von der Deutschen Bank zahlen lassen. Die Bank bestimmt, wer Professor wird und was gelehrt wird, sie darf Forschung zensieren und das Marketing kontrollieren. Schämen Sie sich nicht?

Nein, ich schäme mich insofern nicht, weil erstens die Hälfte von dem, was Sie gesagt haben, nicht stimmt und die andere Hälfte nie zum Tragen kam.

Was stimmt denn nicht?

JÖRG STEINBACH, 55, ist seit April 2010 Präsident der Technischen Universität Berlin. Er ist Chemieingenieur, war lange bei Schering und ist seit 2002 Vizepräsident der TU.

Wie steht es um die freie Bildung? Kooperationen zwischen Unternehmen und Universitäten werden immer umfassender, private Gelder gewinnen in Wissenschaft und Forschung immer größeren Einfluss. Hörsäle werden nach Firmen benannt, Lehrinhalte mit Unternehmen abgestimmt. Zuletzt sorgte ein Vertrag zwischen zwei Berliner Spitzenunis und der Deutschen Bank für Aufsehen. Verbindliche Leitlinien für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft gibt es in Deutschland hingegen nicht.

Die taz setzt sich für freie Bildung und transparente Forschung ein und fragt: Wie weit gehen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft inzwischen? Wo werden Grenzen überschritten? Welche Unternehmen, welche Kooperationen sind besonders kritisch zu beäugen? Welche Fälle scheinen dubios und gehören aufgeklärt?

Die taz ruft auf: Leaken Sie das Universitätssystem. Schicken Sie uns Ihre Hinweise und Dokumente, die Einblicke gewähren. Verbreiten Sie diesen Aufruf weiter.

Hinweise und Dokumente bitte an: unileaks@taz.de oder per Post an: taz - die tageszeitung, z.Hd. Anna Lehmann, Stichwort "Uni-Leaks", Rudi-Dutschke-Straße 23, 10696 Berlin. Sämtliche Hinweise, das versteht sich, werden vertraulich behandelt.

Anders als es derzeit dargestellt wird, war an der Gründung dieses Instituts nie etwas geheim. Der Prozess, dieses Institut zu gründen, ging öffentlich durch die Gremien der Universität, und diese haben dem Vertrag zugestimmt. Das heißt, es war kein Geheimvertrag.

Was stimmt außerdem nicht an den Vorwürfen?

Zensur hat nicht stattgefunden. Es gibt einen Vertrag zwischen der Technischen und der Humboldt Universität Berlin sowie der Deutschen Bank zur Gründung eines Instituts, dessen Kernbestandteil die Auftragsforschung ist. Auftragsforschung ist seit 40 Jahren gang und gäbe. Der Veröffentlichungsvorbehalt bezieht sich auf schützenswerte Betriebsgeheimnisse der Deutschen Bank, die Eingang in die Forschungsergebnisse gefunden haben.

Können Sie bitte die Stelle im Vertrag vorlesen, in der "Betriebsgeheimnisse" stehen?

Ich habe den Vertrag jetzt nicht vorliegen. Aber in Paragraf 4 Absatz 1 werden Sie fündig.

Laut Absatz 5 durfte die Bank sich sämtliche Forschungsergebnisse zur Freigabe vorlegen lassen. Dennoch heißt es dort: "Die namentliche Erwähnung der DEUTSCHEN BANK in einer Veröffentlichung ist in jedem Fall nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der DEUTSCHEN BANK zulässig."

Dies ist ein völlig üblicher Passus, den wir mit so gut wie jedem Unternehmen haben, das Auftragsforschung an unserer Universität betreibt. Die Vertragspartner achten darauf, dass, wenn ihr Name erwähnt wird, dies auch mit ausreichender Qualität geschieht.

Ist es üblich, dass die Vertragspartner über die Vergabe der Professuren mitbestimmen?

Nein, und das war hier auch nicht der Fall. Die Deutsche Bank hat sich nur das Recht erbeten, zu überprüfen, ob wir unsere Bewerber nach der Bestenauswahl ermitteln. Ein Vertreter der Deutschen Bank hätte ein Vetorecht gehabt für den Fall, dass wir in dem Verfahren Fehler gemacht hätten. Das ist keine Einflussnahme in dem Sinne, dass jemand ausgesucht werden musste, der der Deutschen Bank wohlgefällig ist. Es hat kein strukturelles Einflussrecht existiert.

Was ist ein Veto anderes als ein struktureller Einfluss?

Sie müssen doch sehen, dass der Partner, der viel Geld in die Hand nimmt, eine Verantwortung dafür trägt, was mit seinem Geld passiert.

Normalerweise macht das der Wissenschaftssenator - der demokratisch legitimiert ist, die Qualität der berufenen Professoren zu überprüfen. Warum sollte die Deutsche Bank das besser können?

Man könnte das Verfahren als die Parallelisierung eines Prozesses bezeichnen, den der Senator von Berlin sowieso ausübt. Ich kann zumindest verstehen, dass private Geldgeber ihre eigene Prüfung durchführen.

Sie selbst waren zehn Jahre lang Abteilungsleiter bei der Schering AG, ehe Sie 1996 eine Professur für Anlage- und Sicherheitstechnik an der TU Berlin bekamen. Können Sie das Kreuz und Quer von Wirtschaft und Wissenschaft überhaupt noch kritisch einordnen?

Im Gegenteil: Wenn man beide Seiten des Schreibtisches gesehen hat, kann man vieles etwas gelassener beurteilen.

Im Juni läuft das umstrittene Bank-Projekt aus. Was passiert dann mit den Professoren?

Die sind auf Lebenszeit verbeamtet. Es handelt sich um Strukturprofessuren.

Das heißt, Sie verbeamten Professoren, auf deren Auswahl die Deutsche Bank Einfluss hatte. Ist das nicht bedenklich?

Noch mal: Es gab keine Einflussnahme darauf, wer dort berufen wurde.

Können Sie erklären, weshalb sich die betreffenden Professoren weigern, mit Journalisten zu sprechen - wenn doch alles sauber ist?

Die Präsidenten haben den Vertrag unterzeichnet und nicht ein einzelner Wissenschaftler. Es ist geübte Praxis, dass die Außenvertretung einer Universität der Präsident wahrnimmt.

So einen "Maulkorberlass" hat einst Ihre Kollegin Monika Auweter-Kurz von der Uni Hamburg verfügt - und wurde deswegen vom Hof gejagt.

Das hat mit einem Maulkorb nichts zu tun. Die Kollegen bevorzugen es aber, dass die Öffentlichkeitsarbeit von der Pressestelle wahrgenommen wird.

Niemand bestreitet, dass es in Deutschland Auftragsforschung gibt. Vielleicht können Sie erklären, inwiefern es die Wissenschaftsfreiheit befördert, wenn die Deutsche Bank über die Uni-Post Werbemittel verteilen darf?

Gar nicht.

Warum darf sie es dann?

Was der Beweggrund war, der Bank diese Rechte einzuräumen, darüber kann ich nur spekulieren. Ich war damals noch nicht Präsident der TU. Das ist sicher einer der Aspekte, die ich heute anders machen würde.

Das Institut ist vertraglich dazu angehalten, der Bank zu berichten, welche Fortschritte es bei der Personalrekrutierung an Ihrer Uni gibt. Gehört das zu Ihren öffentlichen Aufgaben?

Sicher nicht. Auch so was würde ich nicht noch mal in ein Vertragswerk aufnehmen.

Haben Sie Verständnis für kritische Fragen?

Bei diesen Punkten habe ich hundertprozentiges Verständnis.

Sind Verträge dieser Art bei Ihnen der Normalfall?

60 bis 70 Prozent des Inhalts dieses Vertrags ist mit anderen Verträgen vergleichbar, 30 Prozent sind eine firmenspezifische Besonderheit. Wieder einen Anteil davon würden wir in neuen Verträgen nicht wieder aufnehmen.

Gibt es noch weitere solcher Verträge an Ihrer Uni?

Das will ich nicht ausschließen.

Wie bewerten Sie die Mitwirkungsrechte, die Sie der Deutschen Bank eingeräumt haben, unterm Strich?

Der Vertrag ist sicher kein Best-Practice-Beispiel. Aber in den wesentlichen Elementen wie der Berufung der Professoren und der Freigabe von Forschungsergebnissen entspricht er dem gängigen Standard. Es gibt in bestimmten Bereichen nun einmal Auftragsforschung. Man muss auch offen benennen, dass dabei eine Universität nicht allein die Regeln bestimmt. Das ist eine Gratwanderung, die schafft man mal mal besser, mal schlechter.

2.700 von gut 7.800 Ihrer Mitarbeiter werden von außen finanziert. Das Volumen der sogenannten Drittmittel hat sich in fünf Jahren nahezu verdoppelt, aber die staatlichen Zuschüsse wachsen nicht nennenswert. Bei welchem Verhältnis fängt es an, gefährlich zu werden?

Wir haben derzeit einen jährlichen Drittmitteletat von etwa 145 Millionen Euro. Davon kommt ein Drittel von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, ein Drittel vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Europäischen Union und Stiftungen - sowie ein Drittel direkt von der Industrie. Ich halte diesen Anteil der Industrie für in Ordnung. Es sollte nicht mehr sein, aber weniger auch nicht. Bei diesem Anteil der Industrieforschung wie ich ihn gerade beschrieben habe, haben wir uns nun sicher nicht verkauft. Wir sind keine verlängerte Werkbank der Industrie.

Wenn Sie dies nicht sind: Hat die TU einen Kodex für die Einrichtung von Stiftungsprofessuren?

Formuliert haben wir das nicht. Aber das könnte man sich durchaus mal überlegen.

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