Streit um Namen: Apps sind für alle da

Apple will nicht hinnehmen, dass Amazon mit dem Namen "Appstore" Geschäfte macht. Vor Gericht könnte das Unternehmen eine Niederlage erleiden.

Muss wohl eine Niederlage vor Gericht hinnehmen: Apple-Chef Steve Jobs. Bild: reuters

BERLIN taz | Im Rechtsstreit zwischen Apple und Amazon um die Bezeichnung "Appstore" bahnt sich nun eine Entscheidung an. Bei einer Anhörung vor Gericht in Kalifornien sagte Richterin Phyllis Hamilton, dass sie Apples Klage "vermutlich" ablehnen werde, berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg.

Apple klagt gegen den von Amazon im März eingerichteten "Appstore", der Anwendungen für Handys mit dem Google-Betriebssystem Android betreibt. Laut Apple bestehe Verwechslungsgefahr mit dem von ihm betriebenen "App Store", der iOS-Apps für die hauseigenen Geräte wie iPhone oder iPad zur Verfügung stellt.

Das Gericht scheint nun der Argumentationslinie von Amazon zu folgen. Der Onlinehändler wies die Klage mit der Begründung zurück, dass beide Softwareshops Anwendungen für zwei verschiedene Klientel anböten. Schließlich ist Amazons "Appstore" ausschließlich für Android-Kunden interessant, wohingegen iPhone-Besitzer für ihre Anwendungen auf Apples "App Store" zurückgreifen. Laut Richterin Hamilton müsse Apple erst einmal den Beweis antreten, dass Kunden wegen der ähnlichen Namen nicht eindeutig unterscheiden könnten.

Apple beruft sich in der Klage auch auf seine Markenrechte, die der Händler an dem Begriff "App Store" besitze. Schon seit 2008 versucht Apple, sich diesen Namen beim US-Patentamt schützen zu lassen. Allerdings stößt das Vorhaben auf Widerstand bei Microsoft. In einem Einspruchsdokument beruft sich der Softwarehersteller auf diverse Zeitungsberichte, Blogs und Foren, aus denen hervorgehe, dass der Begriff "App Store" nicht nur mit Apple, sondern auch mit zahlreichen anderen Anbietern von Anwendungen in Verbindung gebracht werde.

Genüsslich zitiert Microsoft dabei Apple-Chef Steve Jobs, der in einer Rede von Oktober 2010 auch die Onlineshops von Google und Windows als "App Stores" bezeichnet. Amazon wiederum beruft sich in seinem Rechtsstreit mit Apple auf die Aussagen von Microsoft. Demnach könne Apple nicht einfach so aus einem "allgemein gebräuchlichen Begriff" eine geschützte Marke machen. Eine Assoziation von "App Store" mit dem Namen Apple sei nur "sekundär", so Microsoft.

Derweil lässt sich Apple von einem Linguistikfachmann bestätigen, dass "App Store" sehr wohl in den meisten Fällen mit dem eigenen Unternehmen in Verbindung gebracht werde. Zusätzlich könne man doch allein an der Namensgebung anderer Onlineshops sehen, dass der Patentschutz respektiert werde. So nennt etwa Google seinen Shop für Andwendungen "Android Market". Microsoft spricht von "Windows Marketplace", aber nur, weil der hauseigene Shop wegen des andauernden Patentstreits notgedrungen so genannt werden müsste.

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