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"Das ist ein Fall für den Staatsanwalt."
Aber der wird nur müde lächeln, denn am Ende einer jeden Klage gegen Einsatzkräfte auf Demonstrationen können die einzelnen, gewaltätigen Polizeikräfte leider nicht identifiziert werden, denn wir haben ja keine Kennzeichnungspflicht. Und wer will einen Aggro-Polizisten nach seiner Dienstnummer fragen, wenn der gerade mit seinem Pfefferspray verarbeitet, was sich alles so an Frust angestaut hat.
Und am Ende der Versammlungsfreiheit bleibt es in Deutschland dabei: die einzigen, die schwer bewaffnet, gut gepanzert, vermummt und anonym die körperliche Auseinandersetzung in übertriebener gewaltätiger Art und Weise ausüben, sind...unsere Einsatzschläger der Bereitschaftspolizei. Warum sie regelmäßig eskalieren? Weil sie es können. So einfach ist das.
Die erste Sitzung in Thüringen endet im Chaos. Weil der AfD-Alterspräsident die Verfassung gebrochen habe, ruft die CDU nun das Verfassungsgericht an.
Kommentar Pfefferspray-Einsatz: Keine Nahkampfwaffe
Wer Studenten angreift, die friedlich ein paar Zelte auf dem Rathausmarkt aufbauen, begeht eine Körperverletzung im Amt - selbst wenn das Gebiet zur Bannmeile erklärt wurde. Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
Seit Anfang 2000 setzt die Hamburger Polizei Pfefferspray ein. Inzwischen sind Tausende dieser Reizgassprühgeräte (RSG) verschiedener Typen angeschafft worden. Sie sollen im normalen Polizeivollzugsdienst die Beamten in schwierigen Situationen in die Lage versetzen, unmittelbaren Zwang bei der Amtstätigkeit auszuüben, ohne sich handfest prügeln oder die Schusswaffe einsetzen zu müssen. Pfefferspray sollte ein milderes Mittel als die Pistole sein, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen - also eine Defensivwaffe.
Deshalb sollen Reizgassprühgeräte vor allem aus der Distanz eingesetzt werden - ihr Strahl reicht zweieinhalb bis vier Meter weit. Doch was in den letzten Monaten gerade bei den so genannten "geschlossen Einheiten" zu beobachten ist, zeigt eine ganz andere Tendenz. Da scheinen ganze Einheiten und einzelne Beamte eine neue Nahkampfwaffe entdeckt zu haben.
Ohne jegliche Hemmungen wird aus kürzester Distanz Demonstranten Pfefferspray direkt ins Gesicht gesprüht, nur weil einige Polizisten meinen, harmlose Demonstranten als "Störer" einstufen zu müssen. Wer Studenten angreift, die friedlich ein paar Zelte auf dem Rathausmarkt aufbauen, begeht eine Körperverletzung im Amt - selbst wenn das Gebiet zur Bannmeile erklärt wurde. Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
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Kommentar von
Kai von Appen
Hamburg-Redakteur
Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung
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