Verbraucherverband will mehr Datenschutz: Online-Petition gegen Datendiebe

Facebook tut es, genauso wie Smartphones und Software: Sie verschicken oft automatisch Nutzerdaten. Verbraucherschützer wollen das mit einer Petition ändern.

Keine Angst um persönliche Daten: Verbraucherschützer fordern datenschutzfreundliche Voreinstellungen bei Geräten und Diensten. Bild: imago/imagebroker

BERLIN taz | Ob bei einem neuen Handy, dem Internetbrowser, in sozialen Netzwerken oder bei Preisausschreiben auf der Straße: Oft geben Menschen unbewusst viele persönliche Daten preis. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will Unternehmen nun zu mehr Datenschutz zwingen. Er hat deshalb eine Online-Petition gestartet. Das Ziel: privacy-by-default, zu deutsch "datenschutzfreundliche Voreinstellung". 



Der Verband möchte die datenschutzfreundliche Voreinstellung zum grundsätzlichen Prinzip machen. "Es geht uns nicht nur um Geräte wie Smartphones", sagt Florian Glatzner, Referent des vzbv für Netzpolitik. 



Stattdessen fordern die Verbraucherschützer, dass das Prinzip zukünftig auch bei technischen Geräten, Software-Produkten, Gewinnspielen oder im Versandhandel zum Tragen kommt. "Voreinstellungen bei technischen Geräten und Diensten müssen maximalen Datenschutz gewährleisten", sagt Glatzner.



Nutzer müssten sich dann nicht schon vor der ersten Nutzung informieren, was ein Gerät über sie preis gibt und wie man die Einstellungen ändern kann. Denn dazu fehle vielen die Zeit oder Erfahrung. "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. 



Bereits jetzt fordert Paragraph 3a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Doch das ist dem vzbv nicht genug. "Die Hersteller müssen ihre Geräte gleich datenschutzfreundlich ausliefern", fordert Experte Glatzner.



Vor dem Hintergrund aktueller Gesetzesvorhaben haben die Verbraucherschützer ihre Online-Petition gestartet. Derzeit bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes (TMG) Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen in das Gesetz einzubringen. Allerdings gilt dies nur für Internetdienste.



Verankerung im Bundesdatenschutzgesetz

Der Bundesrat hatte im Sommer auf Initiative Hessens einen Vorschlag zur Ergänzung des TMG auf den Weg gebracht. Dieser sieht neben der Pflicht zu maximalen Datenschutzeinstellungen auch die automatische Löschung inaktiver Accounts in Sozialen Netzwerken vor. 



Weil es dem vzbv aber nicht nur um Dienste wie Facebook und Google geht, wollen die Datenschützer das Prinzip privacy-by-default zusätzlich auch im Bundesdatenschutzgesetz und in der europäischen Datenschutzrichtlinie verankern.



Anfang August hatte die Bundesregierung erklärt, eine Lösung auf EU-Ebene anzustreben. Glatzner fürchtet jedoch, dass eine Regelung auf europäischer Ebene noch mindestens drei Jahre auf sich warten lässt – und mahnt schon jetzt ein deutsches Gesetz an. "Eine deutsche Regelung schließt ein Gesetz auf EU-Ebene ja nicht aus", sagt Glatzner.



Die Petition sieht er als Signal an an die Politik. Dazu will der Verband mindestens 50.000 Stimmen sammeln. Bis zum 4. Dezember können die Bürger online für die gesetzliche Verankerung datenschützender Voreinstellungen unterschreiben.

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