Rechtsstreit beim FC Sion: Posse mit Potenzial

Der schweizerische FC Sion kämpft um die Teilnahme an der Europa League. Der Verein hat dabei längst die Autonomie des Sports in Frage gestellt.

Streitbarer Mann: Sions Präsident Christian Constantin. Bild: reuters

BERLIN taz | "So ein Theater", grinst Sandra in ihrem schwarzgelben Outfit der Young Boys Bern und weist den Weg vom Weihnachtsmarkt zum Stade de Suisse: "Wenn der FC Sion heute verliert, erhebt er Einspruch. Wenn sie gewinnen, ziehen sie den Protest zurück."

Die Frau kennt sich aus mit dem juristischen Binärcode, der die Schweizer Erstliga derzeit bewegt. Das letzte Hinrundenspiel zwischen dem Viert- und dem Drittplatzierten endete am Sonntag dann 1:1.

Für die Young Boys gleicht dies einer Niederlage. Der Verein um Startrainer Christian Gross hat den Kontakt zur Tabellenspitze verloren. Der FC Sion hingegen wirkte in dem munteren Super-League-Spiel auch ohne sechs gesperrte Spieler gradliniger und behält Tuchfühlung zur Tabellenspitze. So kann sich Sions Vereinspräsident Christian Constantin in der Winterpause nun wieder ganz dem Theater um eben jene sechs Spieler widmen, die er gegen Bern in der Kabine lassen musste.

Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Das Gezerre um die sechs Spieler, mit dem sich der Schweizer Fußballverband, die Uefa, die Fifa, die Sportgerichtsbarkeit und längst auch Zivilgerichte beschäftigt haben, begann im Ägypten des Jahres 2008 mit der Verpflichtung des Torhüters Essem El-Hadary durch Christian Constantin. Der ägyptische Nationaltorwart spielte bis 2009 für Sion, obwohl sein alter Klub Al Ahli nie die Freigabe erteilt hatte.

So geht es nicht, urteilte die Fifa und verbot dem FC Sion in zwei Transferperioden jede Spielerneuverpflichtung. Wann aber diese beiden Transferperioden genau begannen und wann sie zu Ende gingen, darüber wird bis heute im Fall der sechs Spieler gestritten, die seit Beginn der Saison bei Sion unter Vertrag stehen.

Derzeit wird die Frage diskutiert, ob ein gesperrter Fußballspieler eingesetzt werden darf, wenn ein Zivilgericht diesen bis zu einem endgültigen Urteil vorläufigen Rechtsschutz gewährt hat? "Selbstverständlich!", sagt Constantin und ließ seine Spieler nach dem entsprechenden Urteil des Bezirksgerichts Martigny am 3. August zu Ligaspielen auflaufen. Am 16. November aber widersprach das übergeordnete Kantonsgericht Wallis den Kollegen in Martigny: Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die Sperre sei nicht zu beanstanden.

Streitbarer Sion-Präsident

Constantins Widerpart, der frühere Ligapräsident Thomas Grimm, drohte daraufhin, alle Spiele mit Beteiligung der Gesperrten rückwirkend für verloren zu erklären. Für Sion würde dies 16 Punkte Verlust bedeuten. Noch in der Winterpause will das Ligakomitee zur Entscheidung darüber zusammentreten. Doch eine weitere Konfrontation mit dem streitbaren Sion-Präsidenten möchte man möglichst vermeiden. Man will endlich Ruhe, hat man doch mit Neuchatels neuem Präsidenten, dem tschetschenischen Oligarchen Bulat Tschagajev, derzeit noch deutlich unappetitlichere Problemfälle am Hals.

Während die Eidgenossen also auf Ausgleich drängen, spitzt sich der Streit des FC Sion auf der internationalen Bühne eher zu. Die Uefa drängt auf eine schnelle Entscheidung durch den Internationalen Sportgerichtshof Cas, bei dem der Fall auch noch liegt. Sion war - nach erfolgreicher Europa-League-Qualifikation gegen Celtic Glasgow - wegen der Transferproblematik von der Uefa ausgesperrt worden. Celtic Glasgow durfte dagegen antreten - gegen die ausdrückliche Anordnung des zuständigen Kantonsgerichts Lausanne. Mehrfach befand das Gericht: Sion müsse in die Europa League einbezogen werden und brummte der Uefa eine Geldbuße von 1.000 Franken für jeden Tag auf, an dem die Teilnahme des Klubs an der Europa League noch aussteht.

"Was interessiert mich Platini", meint Constantin gegenüber der taz: "Er ist ein Kind, dem man drohte, ihm das Spielzeug wegzunehmen." Gerade ist er dabei, den Französischen Fußballverband auf Zahlung von 10 Millionen Franken Schadenersatz zu verklagen, weil dieser gegen das Votum des eines Schweizer Kantonsgericht das Europa-League-Spiel von Rennes gegen Glasgow organisiert habe. Zudem denkt er laut darüber nach, wie seine Mannschaft vor der Rückrunde verstärkt werden kann: wegen der anstehenden Nachholspiele in der Europa League.

Constantins Kampf wird weitergehen. Und längst geht es um mehr als um einen Walliser Fußballklub. Seit dem sogenannten Bosman-Urteil, dem Grundsatzurteil des EuGH zu erweiterten Spielerrechten, steht die Unabhängigkeit der Sportgerichtsbarkeit im Profifußball auf tönernen Füßen. Auch andere Sportverbände dürften den Fall Sion mit Interesse verfolgen.

Im Waadtland am Nordufer des Genfer Sees haben sich in den Weinbergen rund um Lausanne 46 Verbände - vom Internationalen Boxverband bis zum IOC - niedergelassen. Das Bewusstsein für eine Öffentlichkeit jenseits der eigenen Verbandsmauern ist auch da bisweilen unterentwickelt. Dies betrifft auch Rechtsfragen, wenn etwa die Sportgerichtsbarkeit mit dem Schweizer Zivilrecht kollidiert. Die Provinzposse um den FC Sion ist so gesehen ein Theatrum mundi. Am letzten Akt wird noch geschrieben.

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