Kommentar Demo-Urteil: Politik muss handeln

Der SPD-Innensenator Michael Neumann kann es sich nicht so einfach machen wie sein CDU-Vorgänger Christoph Ahlhaus und Skandale aussitzen.

Was bringt denn das? Eine häufig gestellte Frage. Da erklärt nach Jahren das Verwaltungsgericht einen Polizeieinsatz gegen eine Demonstration und den Grundrechtseingriff für rechtswidrig, ohne dass es sichtbare Konsequenzen für die Polizeiführer hat und ohne Garantie, dass so etwas nicht wieder passiert.

Und es mag auch frustrierend erscheinen, wenn es immer wieder dieselben Polizeiführer sind, die diesen Bockmist konsequenzlos verzapfen. Dennoch herrscht unter Juristen die Auffassung, dass es richtig ist, Rechtsverstöße verwaltungsgerichtlich anzugreifen. Und es ist nicht alles folgenlos.

So wird die Polizei nach dem gerichtlichen Rüffel nicht wieder auf die Idee kommen, gegen eine Schanzenpark-Aktivistin ein Parkverbot zu verhängen. Und nach einem Verwaltungsgerichtsurteil gegen Einsatzleiter Kuno Lehmann wurde wegen der rechtswidrigen Auflösung einer Bambule-Demo 2002 ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung eingeleitet.

Derartige Urteile sind eine Ermahnung an die Politik. Der inzwischen nicht mehr neue Innensenator Michael Neumann (SPD) kann es sich nicht so einfach machen wie sein CDU-Vorgänger Christoph Ahlhaus und Skandale aussitzen. Dass für ihn Handlungsbedarf in der Polizeiführung besteht, pfeifen die Spatzen von den Dächern.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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