Drei Jahre Haft für Hooligan

URTEIL Das Bremer Landgericht verurteilt einen Werder-Anhänger nach einer Auseinandersetzung mit einem Schalker Fan wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft

Nach einer Schlägerei mit einem Schalke-Fan muss ein 27-jähriger Bremer Hooligan für drei Jahre in Haft. Das Bremer Landgericht verurteilte den Angeklagten am Montag wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung, sprach sich jedoch für einen offenen Vollzug aus.

Nach dem Fußball-Spiel Werder Bremen gegen Schalke 04 kam es im vergangenen Mai zu einer Auseinandersetzung zwischen Bremer Hooligans und einer Gruppe Schalke-Fans. Die Werder-Anhänger seien allein mit dem Ziel, Schalker Fans zu verprügeln, in der Stadt unterwegs gewesen, sagte Richter Helmut Kellermann bei der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe das bereits am Boden liegende Opfer mit einer solchen Kraft ins Gesicht getreten, dass mehrere Knochenpartien des Gesichts gebrochen wurden. Das Opfer leide noch heute an den Folgen dieser Auseinandersetzung und sei bis jetzt nicht arbeitsfähig. Es waren zahlreiche Operationen im Gesichtsbereich nötig, hinzu kämen anhaltende Angstzustände.

Vor Gericht gestand der Angeklagte zum Teil seine Tat und entschuldigte sich bei dem Opfer. „Sie sind über sich selbst erschüttert, das sehe ich“, sagte Kellermann. Dennoch entschied sich das Gericht für die auch von der Staatsanwaltschaft geforderte dreijährige Haftstrafe. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

„Sie wollten nicht töten, das ist keine Frage“, sagt Kellermann, jedoch gehe die Tat weit über die Grenzen der gefährlichen Körperverletzung hinaus. Es habe Zeugenaussagen gegeben, die von einer Brutalität berichtet haben, die ihnen noch nie begegnet sei, sagt Kellermann.

Strafmildernd seien die Lebensumstände des Angeklagten gewesen, so der Richter weiter. Der 27-Jährige befindet sich einem festen Arbeitsverhältnis. Er selbst war lange in der Hooligan-Szene aktiv gewesen, hatte diese vor einigen Jahren aber verlassen – bis zu dem Spiel gegen Schalke am 5. Mai 2012. Der Verteidiger will prüfen, ob er Revision einlegt.  KIM NEUBAUER