Krach in der Koalition: Mindestlohn light umstritten
FDP und Gewerkschaften sind aus verschiedenen Gründen gegen die Mindestlohnidee der CDU. Das ruft wiederum die Opposition auf den Plan. Die Debatte wird hitzig.
BERLIN taz/afp/dpa | Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will den Widerstand des Koalitionspartners FDP gegen ihr Mindestlohn-Modell überwinden.
„Mein Ziel ist es, dass wir es in dieser Legislaturperiode durchsetzen“, sagte die Ministerin am Donnerstag dem „ARD-Morgenmagazin“. In den Landesverbänden der FDP würden ganz ähnliche Modelle unterstützt, etwa in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.
FDP-Generalsekretär Patrick Döring und mehrere liberale Bundestagsabgeordnete hatten das Mindestlohn-Modell zuvor zurückgewiesen. Das Modell sieht vor, dass eine aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern bestehende Kommission über die Höhe der Lohnuntergrenze für Bereiche ohne Tarifverträge entscheidet.
FDP bleibt stur
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, hatte im Deutschlandfunk erklärt, ein gesetzlicher Mindestlohn sei im Koalitonsvertrag „klipp und klar“ ausgeschlossen.
Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, sagte, die Tarifpartner dürften nicht als Feigenblatt missbraucht werden, um die Tatenlosigkeit der Regierung zu kaschieren. Die Erstfestlegung für einen gesetzlichen Mindestlohn müsse politisch erfolgen, bevor eine Kommission überhaupt tätig werden könne. Sommer forderte erneut einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde.
„Das hilft der Friseurin in Sachsen wenig.“
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, erklärte, statt einer wirksamen Lohnuntergrenze sei der Unionsvorschlag ein „Mindestlohn light“, denn die Union wolle den Kommissionsauftrag auf tariffreie Branchen beschränken. „Das hilft der Friseurin in Sachsen wenig.“
Die Union wolle nicht offensiv gegen Tarif-Niedriglöhne vorgehen. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD, Anette Kramme, rügte, dass Schlichter für die Kommission im Losverfahren gewählt werden sollten. Dies bewirke „unakzeptable Zufälligkeiten“.
Leser*innenkommentare
Juergen K.
Gast
Laut Wikipedia
(http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnwucher)
kann Lohnwucher an der Zwei Drittel Regelung erkannt werden.
Wann zeigen 7 Euro Leiharbeiter
Ihre Ver- und Entleiher wegen gemeinschaftlichem Lohnwucher an ?
Wann führt die Gewerkschaft dort einen Musterprozess ?
Der Querulant
Gast
Ein ganz schlechter Beitrag, in dem auch noch der falsche Begriff benutzt wird.
Die CDU will keinen Mindestlohn einführen, sondern regional unterschiedliche Lohnuntergrenzen für tariflich nicht geregelte Bereiche.
Ist das wirklich so schwer?
Daß es sich dabei um vorsätzliche Irreführung der Wähler handelt, dürfte selbst der/dem Dümmsten hoffentlich klar sein.
Juergen K.
Gast
Zur Wahl in NRW
werden 50 Euro "Erfrischungsgeld" gezahlt,
für Ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer.
1 Tag Arbeit
sollte dann wohl mehr als eine Erfrischung hergeben.
Nämlich Essen , Kleidung, Energie, Kinder, Mobilität, Kultur, Bildung und Gesundheit.
Und das ist dann nur das Existenzminimum.
NETTO.
Altersversorgung, Urlaub und Einladung bei der Kanzlerin
sollten wohl auch sein.
Vielleicht auch mal ein Flug mit Westerwelle nach Brasilien.
Richtig schön Ficken.