Ghostwriter bei wissenschaftlichen Arbeiten: Profs wollen Fremdschreiber bestrafen

Bachelor-Arbeiten oder Promotionen lassen sich kaufen. Wer das macht, riskiert seinen Titel. Nun will der Hochschulverband auch die Ghostwriter belangen.

Ist doch anstrengend, so viel für die Abschlussarbeit selbst zu lesen. Bild: John Dow / photocase.com

BERLIN taz | Das Angebot kommt schon eine Stunde nach der Anfrage: Gern sei man bei der Erstellung der Bachelor-Arbeit behilflich, schreibt die Agentur Arcad Write auf eine verdeckte Anfrage der taz. Die „Erstellung eines wissenschaftlichen Werkes“ würde 2.390 Euro kosten, bis 30. November könne man liefern. „Wir garantieren Ihnen selbstverständlich, dass das von uns angefertigte Werk ein Unikat ist.“

Die Helfer im Hintergrund versprechen absolute Diskretion: „Ghostwriter sind sehr vergessliche Leute. Kaum haben sie einen Text dem Kunden übergeben, haben sie auch schon vergessen, ihn jemals geschrieben zu haben“, heißt es in der Infobroschüre der Agentur, die nach eigenen Angaben in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig ist.

Der Deutsche Hochschulverband möchte der Branche der Promotionsberater und Ghostwriter jetzt den Garaus machen: Die Professorenvertretung fordert den Gesetzgeber auf, für Wissenschaftsbetrug einen Straftatbestand zu schaffen. Studenten, die einen Ghostwriter engagieren, sollten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldbuße bestraft werden. Aber nicht nur sie: Auch die Ghostwriter selbst sollen durch einen entsprechenden Passus im Strafgesetzbuch mit zur Verantwortung gezogen und mit Gefängnisstrafen bestraft werden können.

Der Hochschulverband hat seine Forderung an Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) geschrieben. Die jedoch reagiert skeptisch. Man halte den Vorschlag „zurzeit nicht für weiterführend“, sagte eine Sprecherin der taz. Die Hochschulen hätten schon jetzt genug Möglichkeiten, Wissenschaftsbetrug zu ahnden: Gibt ein Doktorand etwa eine eidesstattliche Versicherung ab, kann er strafrechtlich verfolgt werden, wenn herauskommt, dass die Arbeit doch nicht aus seiner Feder stammt. Den Titel ist er ohnehin los. Ähnlich zurückhaltend beurteilt der Wissenschaftsrat, das wichtigste forschungspolitische Beratergremium der Regierung, den Vorschlag.

Dem Hochschulverband reicht das nicht. Denn bisher geraten eben nur die Doktoranden ins Visier, nicht aber die Hintermänner, die das Werk verfassten und den Schwindel erst ermöglichen. „Ein Grad kann entzogen werden, wenn der Deal mit dem Ghostwriter auffliegt. Aber das ist zu schwach. Mit der konkreten Strafandrohung gewinnt die Abschreckung erst Zähne“, sagte Hochschulverbandssprecher Matthias Jaroch der taz.

Die Promotionshelfer versuchen sich bei ihren Geschäften geschickt abzusichern. Die Agentur Arcad Write etwa weist in ihrer Broschüre darauf hin, dass Kunden den gelieferten Text nicht als Prüfungsarbeit einreichen dürften: „Aber er kann Ihnen als exzellente Vorlage dienen, Ihre Arbeit schnell und auf Topniveau zu schreiben.“

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