110.-111. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Jetzt bleibt die Öffentlichkeit draußen

Ab jetzt vernimmt der Senat per Video kongolesische Opfer der FDLR als Zeugen. Zu ihrem Schutz ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, die Zeugen bleiben anonym.

Nichts für das Publikum in Stuttgart: Ostkongolesische Frauen zeigen Zeichnung von Vergewaltigungsopfern. Bild: reuters

Der Kriegsverbrecherprozess vor dem OLG Stuttgart gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und 1. Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), tritt in eine heikle Phase ein: Ab Montag 12. November sollen per Videolink drei kongolesische Opferzeugen vernommen werden. Sie können aus erster Hand über die der FDLR vorgeworfenen Angriffe auf kongolesische Zivilisten im Jahr 2009 aussagen.

Es geht zunächst um die Vergewaltigung mehrerer Frauen am 15. Februar 2009 in direkter Folge eines FDLR-Angriffes auf das kongolesische Dorf Kipopo, bei dem laut Anklage mindestens 15 Zivilisten verbrannten; um einen Machetenangriff auf Bewohner eines nicht genannten Dorfes am 15. April 2009; und um eine Vergewaltigung in der Nähe des Dorfes Malemo im Juli 2009. Das sind drei von unzähligen schweren Kriegsverbrechen, die die FDLR laut Anklage beging, um sich für die gemeinsame kongolesisch-ruandische Armeeoperation "Umoja Wetu" gegen sie im Januar und Februar 2009 zu rächen.

Die Miliz habe dabei, so die Anklage, an der Bevölkerung der bislang von ihnen beherrschten Gebiete die Strategie einer humanitären Katastrophe verfolgt und mit den zuvor angedrohten Vergeltungsmaßnahmen sowohl Trieb- und Rachegelüste ihrer Milizionäre befriedigen als auch die Gefügigkeit der lokalen Bevölkerung erzwingen wollen. Ob dies tatsächlich so war, wird nun erörtert werden, ebenso die Frage, ob die Angeklagten hierfür strafrechtlich verantwortlich sind.

Die Vernehmung der Opferzeugen soll zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, auch der Presse, wie der 5. Strafsenat verfügt hat.

Gefährdung von Leib und Leben

Der Streit darum sowie die Erörterung der Umstände der Videovernehmungen nahm an den Verhandlungstagen 5. und 7. November breiten Raum ein; ansonsten wurden weitere überwachte Telefongespräche der Angeklagten verlesen, teils im Zusammenhang mit dem Treffen zwischen Ignace Murwanashyaka und der Menschenrechtsaktivistin Anneke van Woudenberg von Human Rights Watch (HRW) im August 2009. Van Woudenberg war zuletzt in Stuttgart als Zeugin aufgetreten, und auch ihre Gesprächsnotizen, die sie dem Gericht zur Verfügung gestellt hat, wurden jetzt verlesen.

Laut Senatsbeschluss wird der Ausschluss der Öffentlichkeit am 12. November mit der Gefährdung von Leib und Leben der Zeugen begründet. Verwiesen wird auf § 172 des Gerichtsverfassungsgesetzes: "Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn eine Gefährdung des Lebens, des Leibes oder der Freiheit eines Zeugen oder einer anderen Person zu besorgen ist" sowie auf §171b, der den Ausschluss der Öffentlichkeit ermöglicht, "soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat Verletzten zur Sprache kommen".

Hintergrund dieser Bedenken ist in diesem Verfahren nicht nur der Umstand, dass Vergewaltigungsopfer über ihre Erlebnisse sprechen werden, sondern auch die Tatsache, dass die FDLR nach wie vor eine kämpfende Armee im Kongo ist und weiterhin in der Lage zu Racheakten und Einschüchterungen ist. Von daher ist jede auch nur denkbare Möglichkeit, dass die Identität der Zeugen in diesem Prozess irgendjemandem bekannt wird, ein Risiko.

Der Senat will offenbar ganz sicher gehen: Nicht nur die Öffentlichkeit wurde umfassend ausgeschlossen, sondern die Zeugen werden an einem unbekannten Ort vernommen und sie müssen auch keine Angaben zur Person machen. Nach Auskunft des OLG gegenüber der taz sind die Personalien und Aufenthaltsorte der Zeugen nicht einmal dem Senat bekannt.

Verteidigung beantragt Verwertungsverbot

Im anonymisierten Anklagesatz sind zehn Opferzeugen mit Nummern versehen; am ersten Verhandlungstag jedoch, bei der öffentlichen Verlesung des Anklagesatzes am 4. Mai 2011, hatte die Verteidigung schon mehrere Klarnamen genannt. Wie immer sieht sie auch jetzt in jeder Anonymisierung eine Beschränkung ihrer Verteidigungsrechte. Murwanashyakas Verteidigerin Lang stellte am 7. November 2012 einen Antrag auf Verwertungsverbot der Zeugenaussagen, noch bevor sie überhaupt begonnen haben.

Man sei nicht informiert, von wem die Zeugen betreut werden und wie, seit wann die Zeugen ermittelt wurden, welche möglichen Vorteile die Zeugen durch die betreuenden NGOs erhalten, wo die Vernehmung stattfindet, wer dabei präsent sein wird, wie die Technik aussehen wird, sagte sie zur Begründung. Der Senat habe keine Genehmigung der kongolesischen Regierung für diese Vernehmungen im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens, sondern betreibe eine völkerrechtswidrige eigenmächtige Beweiserhebung, so Lang weiter.

Musonis Verteidigung kritisierte zudem den Ausschluss der Öffentlichkeit und forderte eine Abwägung zwischen dem Ausschluss der gesamten Öffentlichkeit und dem der freien Presse. Außerdem verlangte sie eine Nennung der Namen der NGOs, die die Zeugen im Kongo betreuen, deren Mitarbeiter und deren beruflichen Hintergrund sowie mögliche Vertraulichkeitsregelungen, die direkte Anwesenheit jeweils eines Vertreters der beiden Verteidigungen bei der Videovernehmung; dies sei "wichtig für die erforderliche Einschätzung der Zeugen".

Technische und sprachliche Herausforderung

Auch dies lehnte der Senat ab und verwies darauf, auch in der Videovernehmung sei eine konfrontative Befragung der Zeugen möglich. Angesichts der Art, wie an vergangenen Verhandlungstagen konfrontative Befragungen zuweilen verlaufen sind, können sich die Zeugen da auf einiges gefasst machen.

Bei der Verhandlung in Stuttgart sind außerdem oft mutmaßliche Übersetzungsfehler moniert und zwischen den Angeklagten und dem ruandischen Dolmetscher umstritten geblieben; zusätzlich wird es nun auf Seiten der Zeugen einen Swahili-Dolmetscher geben, was die Möglichkeit von sprachlichen Missverständnissen beziehungsweise deren Unterstellung vergrößert.

Bei Videovernehmungen aus Ruanda im Rahmen des vor dem OLG Frankfurt/Main laufenden Völkermordprozesses gegen einen ehemaligen ruandischen Bürgermeister gab es zudem zuweilen technische Probleme, mit denen auch in Stuttgart zu rechnen sein könnte.

Offen bleibt auch, inwieweit die mögliche Traumatisierung der Opferzeugen bei der Vorbereitung und Durchführung der Befragung berücksichtigt wird. Nach Auskunft des OLG ist nicht bekannt, ob die aussagenden Zeugen eine psychologische Betreuung haben; sie hätten aber Rechtsanwälte als Beistand.

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