UN gegen Mädchenbeschneidung: „Verletzung der Menschenrechte“

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschließt eine umfassende und weltweite Ächtung der Genitalverstümmelung bei Mädchen.

Aufklärungskampagne in Ägypten über die Genitalverstümmelung bei Mädchen. Bild: reuters

BERLIN taz | Die Vereinten Nationen haben einen als historisch bewerteten Schritt hin zur internationalen Ächtung der Genitalverstümmelung bei Mädchen getan. Ein Ausschuss der UN-Generalversammlung verabschiedete am Montag per Akklamation eine Resolution, die alle Staaten auffordert, Maßnahmen bis hin zu einem Verbot zu treffen, um Frauen und Mädchen vor „dieser Form der Gewalt“ zu schützen und die Straflosigkeit dafür zu beenden.

Das Votum fand im „Dritten Komitee“ der UN-Generalversammlung statt, das sich mit sozialen, humanitären und kulturellen Themen befasst; seine Bestätigung durch die Vollversammlung wird im Dezember erwartet und gilt als Formsache.

Mädchenbeschneidung bis hin zur brutalstmöglichen Form der Entfernung sämtlicher Genitalien ist vor allem unter Muslimen in Afrika verbreitet und trifft nach Schätzungen drei Millionen Menschen pro Jahr. In zahlreichen Staaten ist die Beschneidung verboten, wird aber trotzdem weiter praktiziert.

Die Afrikanische Union hatte 2011 beschlossen, ein internationales Verbot auf UN-Ebene zu befördern. Die jetzt verabschiedete, nicht bindende Resolution wurde zuerst von der afrikanischen Staatengruppe bei der UNO vorgelegt und jetzt von 110 der 193 UN-Mitgliedstaaten gemeinsam eingebracht.

Frauenorganisationen sehen die Verabschiedung als wichtiges Mittel, um renitente Regierungen unter mehr Druck zu setzen, ein Verbot der Mädchenbeschneidung und eine Umschulung der Beschneiderinnen umzusetzen.

Der Text bezeichnet die Mädchenbeschneidung als „irreparable, unumkehrbare Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie eine Bedrohung ihrer Gesundheit“ und erklärt den 6. Februar zum „Internationalen Tag von null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung“.

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