Kommentar Menschenklonen: Geld gegen Eizellen

Von einem „Durchbruch in der Stammzellforschung“ kann keineswegs die Rede sein. Aber es werden sich Forscher finden, die die Klone von einer Frau austragen lassen.

Jetzt liegt auch der wissenschaftliche Nachweis vor: Der Mensch ist klonbar, so wie Affe, Schwein, Rind und Ziege. Dass wir uns in diesem Punkt nicht von anderen Säugern unterscheiden, ist eigentlich auch schon das Neue, was uns die Forscher aus Oregon mitzuteilen haben. Von einem „Durchbruch in der Stammzellforschung“ kann keineswegs die Rede sein.

Denn ob die aus geklonten Menschenembryonen gewonnenen Stammzellen jemals medizinisch nutzbar sind, steht noch in den Sternen. Und sollte sich herausstellen, dass sie tatsächlich nutzbringend eingesetzt werden können und keine Gesundheitsgefahr darstellen, dann ist da noch eine ganze Palette an ethischen Grundwerten über Bord zu werfen, bis sie den Weg in den klinischen Alltag finden werden.

Das fängt schon an bei den Eizellen an, die für jeden Klonversuch zur Verfügung stehen müssen. Bei den vielen Krankheiten, die mit diesen individuell zugeschnittenen Stammzellen geheilt werden sollen, wäre der Bedarf riesig. Mit Hormonen vollgepumpte Frauen werden sich als „Spenderinnen“ zur Verfügung stellen müssen.

Ohne Not wird wohl keine Frau die Gesundheitsgefahren in Kauf nehmen, die mit einer künstlich ausgelösten Superovulation verbunden sind. Dann bleibt nur: Geld gegen Eizellen. So wie heute schon britische Forscher ihre „Eizellspenden“ in Rumänien einkaufen. Zynisch muss man da auch den Vorschlag nennen, den ein aus Bremen stammender, in Südafrika lehrender Bioethiker vor Jahren machte: Die Eizellspende wäre doch eine gute Einnahmequelle für arme Südafrikanerinnen.

Die Tür ist einen Spaltbreit geöffnet

Obwohl die Stammzellforscher betonen, dass sie nicht die Absicht hätten, ihre geklonten Embryonen von einer Frau austragen zu lassen: Die Tür dafür ist jetzt einen Spaltbreit geöffnet. Man weiß jetzt, dass es grundsätzlich möglich ist. Es werden sich Forscher finden, die diesen letzten Schritt auch noch gehen wollen. Selbst in Deutschland, wo ein restriktives Embryonenschutzgesetz noch alle Klonversuche mit Menschen untersagt, könnte das Verbot kippen.

Mit dem Präimplantationsgesetz ist der bisher strikte Schutz von Reagenzglasembryonen erstmals durchlöchert worden. Die in der Retorte gezeugten Embryonen dürfen demnach nach einer Güterabwägung auch vernichtet werden. Warum soll man dann damit nicht heilen dürfen, wird demnächst die Frage lauten.

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Jahrgang 1955, war von 1993 bis Ende 2022 Wissenschaftsredakteur der taz. Er hat an der FU Berlin Biologie studiert. Vor seinem Studium hatte er eine Facharbeiterausbildung als Elektromechaniker gemacht, später dann über den zweiten Bildungsweg die Mittelere Reife und am Braunschweig-Kolleg die allgemeine Hochschulreife nachgeholt.

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