Skandalbischof Tebartz-van Elst: Gericht will Verfahren einstellen

Das Amtsgericht Hamburg will das Verfahren gegen den Limburger Bischof wegen eines Erste-Klasse-Flugs einstellen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Kommt er mit einer Geldbuße davon? Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst. Bild: dpa

HAMBURG dpa | Das Hamburger Amtsgericht will das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen gegen eine Geldauflage einstellen.

Allerdings sieht die Staatsanwaltschaft nach wie vor ausreichend Grund, an dem Verfahren festzuhalten, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Nana Frombach.

Die Hamburger Ankläger hatten beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den derzeit beurlaubten Tebartz-van Elst beantragt. Er soll im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen gemacht haben. „Bei derzeitigem Sachstand sehen wir keinen Anlass, unsere Entscheidung zu ändern“, sagte Frombach. Die Staatsanwaltschaft sei aber im Austausch mit dem Amtsgericht.

Nach Angaben des Berliner Tagesspiegels hatte das Amtsgericht den Antrag auf Strafbefehl geprüft und angeregt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Höhe dieses Betrags nannte Frombach nicht. Tebartz-van Elst müsste der Einstellung des Verfahrens ebenso zustimmen wie die Staatsanwaltschaft.

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