Wilkommenskultur im Amt: Service sogar für Ausländer

Niedersachsen will seine Ausländerbehörden neu ausrichten. Wie das in der Praxis aussehen kann, soll ein Modellprojekt in neun ausgewählten Behörden erproben.

Soll in Niedersachsen angenehmer werden: Warten in einer Ausländerbehörde. Bild: dpa

HANNOVER taz | Niedersachsens Ausländerbehörden sollen netter werden. Mit einem Pilotprojekt will die rot-grüne Landesregierung ihren versprochenen Paradigmenwechsel zu einer humanitären Flüchtlingspolitik bis in die letzte Amtsstube durchsetzen. Noch im März sollen neun Modellbehörden für das Projekt „Willkommenskultur fängt in den Ausländerbehörden an“ ausgewählt werden. 22 der landesweit 53 kommunalen Ausländerämter haben sich bislang beworben.

Die Behörden sollen den „Spagat zwischen den fortbestehenden ordnungsbehördlichen Aufgaben und einer stärkeren Kunden- und Serviceorientierung“ künftig besser meistern, umschreibt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) das Ziel des Projektes. Wie das konkret aussehen kann, soll in den kommenden zwei Jahren in den Modellbehörden erprobt werden. Die ausgewählten Ämter sollen dann als „Visitenkarten“ in Sachen gelebter Willkommenskultur fungieren.

In den Ämtern soll die Serviceorientierung durch Maßnahmen wie gezielte interkulturelle Schulungen oder die Einstellung von Mitarbeitern mit eigener Migrationserfahrung gestärkt werden. Beratungen sollen auch in anderen Sprachen als Deutsch angeboten werden, wichtige Informationen grundsätzlich mehrsprachig verfügbar sein.

Zudem will man Abläufe und Entscheidungswege optimieren. Über Aufenthaltsgenehmigungen etwa soll möglichst rasch entschieden werden, um die Antragsteller nicht unnötig lang im Ungewissen zu lassen. Und wenn entschieden wird, soll dies mit maximaler Transparenz geschehen. So will das Ministerium nicht zuletzt das Vertrauen in Niedersachsens Behörden stärken.

„Beratung und Unterstützung“ müssten im Vordergrund stehen, findet auch die Grünen-Migrationspolitikerin Filiz Polat. Sie betont, dass Niedersachsens Willkommens-Initiative auf Gleichbehandlung setze – im Gegensatz zu Projekten anderer Länder. „Wir unterscheiden nicht zwischen Ausländern erster, zweiter oder dritter Klasse unterscheiden“, erklärt sie.

Bundesweit gelobte Projekte wie etwa das „Welcome Center“ in Hamburg haben dagegen eine klare Zielgruppe: Beratung in lockerer Atmosphäre mit Sofaecke bekommen in Hamburg Hochqualifizierte – Jahreseinkommen ab 30.000 Euro. Um alle anderen Migranten kümmert sich die zentrale Ausländerbehörde. In Niedersachsen wolle man den Service hingegen für Migranten in allen Lagen verbessern, kündigt Polat an: Für Hochqualifizierte, denen es um die Anerkennung eines Berufsabschlusses geht, genauso wie für diejenigen, die überhaupt erst mal einen Aufenthaltstitel beantragen müssen.

Seit Regierungsantritt bemüht sich Rot-Grün in Niedersachsen mit Erlassen und Verordnungen für die Ausländerbehörden um eine humanere Flüchtlingspolitik.

Ob sie Asylbewerbern Sozialleistungen in bar oder als Gutschein zahlen, dürfen die Kommunen selbst entscheiden.

Das Härtefallverfahren wurde neu geregelt, damit ein Bleiberecht aus persönlichen oder humanitären Gründen großzügiger an Härtefälle erteilt werden kann.

Abschiebungen sollen möglichst wenig belastend durchgeführt werden, besonders bei Alleinerziehenden, Schwangeren, Kranken, Alten oder Behinderten.

„Überfällig“ nennt Kai Weber von Niedersachsens Flüchtlingsrat das gemeinsame Projekt von Sozial- und Innenministerium. Auch ein Jahr nach der rot-grünen Regierungsübernahme gebe es „auf Ebene des behördlichen Umgangs mit Flüchtlingen noch viele Defizite“, sagt er. In den Ämtern herrsche häufig nach wie vor die „rigide Praxis“ aus der Ära von Niedersachsens ehemaligem Innenminister Uwe Schünemann (CDU).

Oft fehlt es laut Weber im Umgang der Behörden mit Flüchtlingen schon an Basisinformationen. „Die Behörden sollten von Beginn an auf Möglichkeiten des Spracherwerbs oder der Berufsqualifizierung hinweisen“, sagt er. Grundsätzlich aber fordere der Flüchtlingsrat „eine liberalere Handhabung der bestehenden Ausländergesetze“.

Denn die konkrete Auslegung von Recht und Gesetz ist Sache der Ämter vor Ort. Sie entscheiden nicht zuletzt über die Frage, wie rechtliche Ermessenspielräume genutzt werden – zugunsten oder gegen Migranten. Und dabei kann im Flächenland Niedersachsen Hannover, wo die Ministerien die politische Linie vorgeben, mitunter weit weg sein.

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