Klinikkonzern unter Verdacht: Ermittlungen gegen Charité

Wegen offenbar geparkter Fördergelder wird die Staatswanwaltschaft aktiv. Warnstreiks sind nicht abgewendet.

Die Charité hat zurzeit mehrere Brandherde zu löschen. Bild: AP

Im Fall "geparkter" Fördergelder hat die Staatsanwaltschaft gegen die Charité ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der taz. Auslöser sei der Verdacht eines Bilanzierungsdeliktes. Vor kurzem war bekanntgeworden, dass die Charité offenbar nicht genutzte Drittmittel-Zuschüsse bereits beendeter Projekte auf Sonderkonten verwahrt hat. Die Charité spricht von Beträgen in "zweistelliger Millionenhöhe". Wirtschaftsprüfer hatten diese seit Jahren vollzogene Praxis als Verstoß gegen das Haushaltsrecht kritisiert, als sie die Haushaltsaufstellung für 2013 prüften.

Noch einen anderen Brandherd hat die Charité zu löschen: Die Gewerkschaft Ver.di hat für Montag einen Warnstreik angekündigt. Der Klinikkonzern setzt dabei weiter auf Verhandlungen. "Die Charité geht nach wie vor davon aus, dass in weiteren Gesprächen eine konsensfähige Lösung zwischen den Tarifparteien erreicht werden kann", ließ Sprecher Uwe Dolderer am Mittwoch verlauten. Ob die Klinik in die Schlichtung gehen will, was einen Warnstreik zunächst abwenden würde, ließ der Sprecher offen. "Wir sehen bis jetzt kein klares Signal", sagte daraufhin Ver.di-Verhandlungsführerin Meike Jäger. Sie gehe weiterhin davon aus, dass es am Montag zum Streik kommen werde.

Seit Juli 2013 verhandelt Ver.di mit der Charité über mehr Personal vor allem im Pflegebereich. "Bislang hat der Arbeitgeber kein ernstzunehmendes Angebot vorgelegt", sagte Gewerkschaftssekretär Kalle Kunkel. Deshalb leite Ver.di nun die nächsten Schritte ein. Für Montag will die Gewerkschaft rund 10.000 MitarbeiterInnen der Kliniken zur Arbeitsniederlegung aufrufen - darunter Krankenschwestern, Pfleger, Labormitarbeiter, Verwaltungsangestellte und Ärzte. Ganze Stationen könnten geschlossen werden. Eine Notfallversorgung soll trotzdem stattfinden. (mit dpa)

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