Persönliche Daten im Internet: Google löscht erste Suchergebnisse

Die Suchmaschine Google hat begonnen, Einträge auf Antrag von Bürgern zu löschen. Der Konzern kommt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nach.

Google vergisst nichts – außer man bittet darum. Bild: dpa

AMSTERDAM ap | Der Internet-Gigant Google hat nach dem vom EU-Gerichtshof ausgesprochenen „Recht auf Vergessenwerden“ erste Suchergebnisse gelöscht. Das bestätigte Unternehmenssprecher Al Verney am Donnerstag. Zugleich sagte er, Google habe einen Rückstand beim Bearbeiten der Löschanträge. Jeder Fall müsse einzeln eingeschätzt werden. Nach jüngsten Zahlen haben bisher mehr als 50.000 Menschen aus verschiedenen Ländern einen Antrag gestellt, um kompromittierende persönliche Informationen aus den Suchergebnissen bei Eingabe ihres Namens löschen zu lassen.

Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Mai verfügt, dass Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unerwünschten Gegebenheiten aus ihrer persönlichen Vergangenheit zu löschen. Google müsse die Verweise tilgen, wenn damit das Recht auf Privatsphäre verletzt werde und die Suchergebnisse „unangemessen, irrelevant oder nicht länger relevant“ seien, hieß es in dem Urteil. Die Internet-Suchmaschine gab am Donnerstag jedoch keine Informationen darüber, wie viele der Anträge in diese Kategorie fallen.

Kritiker des Urteils meinen, das Löschen von Suchergebnissen sei Zensur. Politiker sowie Kriminelle würden zudem Informationen unterdrücken wollen. Die Befürworter argumentieren indes, Google sollte Informationen nicht löschen, wenn die Öffentlichkeit ein Anrecht habe, diese zu kennen und dieses Recht schwerer wiege als die Privatsphäre.

Das US-Unternehmen kann dabei nur Informationen löschen, die auf seinen eigenen Seiten erscheinen. Eine Kontrolle über Angaben auf Webseiten hat Google nicht. Das Urteil galt zunächst nur für Bürger aus den 28 EU-Mitgliedsstaaten. Google hatte das Recht von sich aus, auf die europäischen Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ausgedehnt.

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