Plädoyers im Mollath-Prozess: Ein „echter Mollath“ eben

Vor Gericht sagt Gustl Mollath nur wenig zu den Vorwürfen, die ihn Jahre in die Psychiatrie brachten. Dafür geißelt er die „Intrige“ gegen sich.

Ging am Freitag in die Offensive: Gustl Mollath. Bild: dpa

REGENSBURG taz | Gustl Mollath redet eine halbe Stunde. Doch dazu, was das Gericht wirklich interessiert, sagt er wenig. Ein „echter Mollath“ eben, wie sein Anwalt Gerhard Strate in der Verhandlungspause im Wiederaufnahmeverfahren seines Mandanten am Freitag bemerkt.

Eigentlich wollte sich Mollath am 15. Prozesstag erstmals zu den Vorwürfen gegen ihn äußern. In den sieben Seiten, die er vorträgt, kommen die aber kaum vor. Die Autoreifen, die er zerstochen haben soll, erwähnt er gar nicht. Zu der angeblichen Misshandlung seiner damaligen Frau, sagt er nur, ihre Verletzungen stammten nicht von ihm, sondern von einer gemeinsamen Autofahrt, bei der sie plötzlich aus dem fahrenden Wagen gesprungen sei.

Dafür legt Mollath ausführlich dar, wie seine Frau versucht habe, ihn „kostengünstig“ in der Psychiatrie zu „entsorgen“, weil er sie als „treuer Ehemann“ davon abbringen wollte, weiter illegal Schwarzgeld in die Schweiz zu bringen. Da sie heute als „Geistheilerin“ arbeite, so Mollath, deute viel darauf hin, dass „sie und nicht ich unter Wahnvorstellungen leiden könnte“.

Außerdem beschuldigte er Petra H., die ihn 2006 als beisitzende Richterin mit in die Psychiatrie brachte, selbst ein Schwarzgeldkonto in der Schweiz zu haben. Weil sie das Mitte Juli im Prozess bestritt, will Mollath Strafanzeige gegen sie wegen Falschaussage erstatten. Auch will er neue Zeugen laden, die seine Aussagen bestätigen und die ihm einen gesunden Geisteszustand bescheinigen können.

Rosenkrieg oder Intrige?

Staatsanwaltschaft und Richter lehnen die Anträge ab. Welche Ausmaße die Schwarzgeldvorwürfe hätten, seien für das Verfahren nicht „relevant“. „Es geht um die Wiederholung einer früheren Hauptverhandlung, nicht um die Kritik an ihr“, sagt Staatsanwalt Wolfhard Meindl.

Das hätte Strate seinem Mandanten wohl gleich sagen können. Er stiert wie versteinert ins Leere, als Mollath seine Rede hält. Kurz sieht es so aus, als stehe der nächste große Krach zwischen Mollath und seinem Anwalt an. Doch die zwei „klären“ die Sache in der Pause.

Als Staatsanwalt Meindl sein Plädoyer hält, kann Mollath seine Augen kaum offen halten, so sehr hat ihn seine Rede angestrengt. „Geht es um einen Rosenkrieg oder geht es um eine Intrige?“, diese Frage schwebe über dem Prozess, sagt Meindl. Leider stehe „Aussage gegen Aussage“.

Meindl geht aber davon aus, dass Mollaths Exfrau ihre Vorwürfe nicht erfunden hat. Dass diese Mollath nur etwas „anhängen“ wollte, glaubt er nicht. Die Würgemale an ihrem Hals seien „lebensgefährlich“ gewesen. Wer würde sich das selbst zufügen, fragt Meindl. Ein Urteil wird kommende Woche erwartet. Ein Freispruch ist Mollath sicher – das gebietet schon das Verschlechterungsverbot im Strafprozess.

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