Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: Mit Erfolg gewehrt

Ein Vermieter muss in Berlin 30.000 Euro an türkischstämmige Mieter wegen Diskriminierung zahlen. Es ist eine wegweisende Entscheidung.

Nur am Klingelbrett sind alle gleich Bild: dpa

BERLIN taz | Ein Vermieter muss einer türkischen Familie 30.000 Euro Schadensersatz wegen ethnischer Diskriminierung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in erster Instanz (Urteil als PDF). Verurteilt wurde der Vermieter, weil er erstens die Mieten für türkische und arabische Mieter stärker erhöht hatte als für europäischstämmige Mieter. Zweitens hatte er freiwerdende Wohnungen nur an europäischstämmige Mieter vergeben.

Seit 20 Jahren wohnte die Familie von Hassan E. (Name geändert) in einer Anlage mit insgesamt 44 Sozialwohnungen im Fanny-Hensel-Kiez in Kreuzberg. Im Januar 2010 wechselte der Eigentümer mit der Adresse Schöneberger Straße 5/5a. Der Käufer der Wohnungen, die „Elfte emc asset management GmbH & Co. KG“, erhöhte die Mieten wenige Wochen später einheitlich von 5,33 Euro nettokalt auf 7,04 Euro nettokalt.

Extra-Mieterhöhung für Türken und Araber

Doch bei der Familie E. und zweier anderer Mietparteien blieb es nicht dabei. Ausschließlich bei diesen türkisch- und arabischstämmigen Familien wurde die Mieten ab Mai 2010 erneut erhöht: auf 9,62 Euro. Die Familie E. gab auf und zog aus - reichte zusätzlich aber Klage wegen Diskriminierung ein.

Diese Extra-Mieterhöhung ausschließlich für türkische und arabischstämmige Mieter wertete das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg als verbotene ethnische Diskriminierung. Hinzu kam: Bis September 2011 zogen in die Anlage 28 neue Mietparteien ein, darunter war niemand arabischer/türkischer Herkunft. Auch das war ein Indiz für das Gericht: "Für eine verbotene Diskriminierung sprechen auch statistische Erwägungen", heißt es in dem Urteil. "Aus der Zusammensetzung der Bevölkerung Berlins, insbesondere des Bezirks Kreuzberg, ergibt sich eine gewisse Wahrscheinlichkeit für Wohnungsbewerber nichteuropäischer Herkunft." Aus den Zahlen ergebe sich der "aufdrängende Eindruck, dass Mieter türkischer oder arabischer Abstammung durch die Beklagte [Vermieterin] zukünftig nicht gewünscht sind".

"Krasse Abwertung, Ausgrenzung und massive Ungerechtigkeit"

Die Kernsätze des Urteils: Die Vermieterin habe "den Klägern durch ihr Verhalten zu verstehen gegeben, dass diese aufgrund ihrer Herkunft und dem hiermit im Zusammenhang stehenden kulturellen Hintergrund nicht in das Miet- und Wohnkonzept passen. Es entsteht der Eindruck, die Beklagte [Vermieterin] fürchte durch Mieter türkisch-orientalischer Herkunft beziehungsweise arabischer Herkunft eine Abwertung der Wohnanlage, die durch Mieter europäischer Herkunft nicht zu befürchten sei. Die damit vermittelte krasse Abwertung, Ausgrenzung und massive Ungerechtigkeit greift als erheblich verletzend in den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts ein. Es wird so nicht nur deutsches Verfassungsrecht verletzt, sondern auch tragende europäische Rechtsgrundsätze."

Das Gericht geht auch auf die Kinder der Mieter ein. Es weist darauf hin, dass "nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Erfahrung auf Dauer negativ auf ihre besonders sensible persönliche Entwicklung sowie auf das Bild von sich selbst und ihrer Rolle in der Gesellschaft der Bundesrepublik auswirken wird".

Das Ziel: Die Mieter sollen kündigen

Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) und das Netzwerk Mieterstadt gaben die Entscheidung am Mittwoch bekannt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist man sich einig: Es ist eine wegweisende Entscheidung. Noch nie sei ein Fall von Wohnungsdiskriminierung so deutlich geahndet worden, sagte Eva Andrades, Projektleiterin des Antidiskriminierungsnetzwerks des TBB am Mittwoch.

Solche Praktiken sind nach Angaben des Netzwerks Mieterstadt kein Einzelfall. Das Ziel: Die Mieter sollen kündigen, weil die Miete zu hoch ist.

Vermieter, die türkische und arabische Familien diskriminieren, müssen nun teure Prozesse fürchten. Erleichtert werden solche Prozesse insbesondere dadurch, dass das Gericht auch statistische Methoden als Indiz für Diskriminierung zuließ. Ein Blick auf das Klingelschild reicht also bei größeren Wohnanlagen, um einen ersten Hinweis zu bekommen, ob ein solcher Prozess erfolgreich sein könnte.

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