Ein Deutschkurs ist keine Diskriminierung

URTEIL Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten auffordern, einen Sprachkurs zu besuchen

Die Frau warf ihrem Arbeitgeber vor, sie wegen ihrer Nationalität zu diskriminieren

Ausländische Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zu einem Deutschkurs aufgefordert werden, werden nicht in ihrer Würde verletzt oder wegen ihrer Herkunft diskriminiert oder belästigt. Sie haben darum keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Das entschied das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht am Freitag. Die Aufforderung, einen Deutschkurs zu besuchen, sei keine den Entschädigungsanspruch auslösende Belästigung gemäß Artikel 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, so das LAG.

Für eine Belästigung müsse hinzu kommen, dass ein feindliches Umfeld durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen geschaffen werde. Das LAG bestätigte ein Urteil des Arbeitsgerichtes Elmshorn, ließ aber ausdrücklich die Revision gegen das Urteil zu.

Die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Klägerin, deren Muttersprache Kroatisch ist, hatte ihrem Arbeitgeber vorgeworfen, sie wegen ihrer Nationalität zu diskriminieren. Sie verlangte eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro. Die Frau arbeitet als Reinigungskraft und vertretungsweise als Kassiererin. Ihr Arbeitgeber hatte sie zweimal aufgefordert, an einem Deutschkurs teilzunehmen, da es immer wieder zu Verständigungsproblemen komme.  (dpa)