Videoüberwachung beim Gebet: In der Kirche hat es sich ausgedreht

Die Basilika St. Clemens in Hannover muss ihre Videokameras abschalten. Nach dem Gottesdienst bleiben die Pforten nun dicht.

Verboten: die Überwachungskameras in der Basilika St. Clemens in Hannover Bild: dpa

HAMBURG taz | Das Bistum Hildesheim hat die Videoüberwachung in der katholischen Basilika St. Clemens in Hannover verboten. Die Kirche hatte sich für die Überwachung entschieden, um Diebe abzuschrecken. Nun wollen sie künftig die Türen außerhalb der Gottesdienste abschließen.

Lutz Grammann, der Datenschutzbeauftragte des Bistums Hildesheim, kritisierte den Umgang mit der Privatsphäre der Kirchenbesucher. Er hatte nach einem Besuch in der Kirche das Verbot der Überwachungsanlage veranlasst. Ihm zufolge waren zuletzt fünf Kameras in der Basilika installiert gewesen, eine an der Orgel hinter dem Altar.

„Man konnte eigentlich gar nicht mehr beten, ohne dabei beobachtet zu werden“, sagte Grammann. Man müsse sich davor schützen, zu einer Überwachungsgesellschaft zu werden. „Untersuchungen belegen außerdem deutlich, dass Videoüberwachung nichts nützt“, sagte er. Immerhin seien die Kirchenbesucher mit einem Schild auf die Überwachung in der Kirche hingewiesen worden.

Schutz vor Diebstählen

Um das Beicht- und Seelsorgegeheimnis zu wahren, gelten für die Kirchen in Sachen Datenschutz besondere Regeln:

Für die römisch-katholische Kirche in Deutschland gilt die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO). Die Videoüberwachung wird in § 5a geregelt.

Videoüberwachung ist in der Kirche nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung oder Wahrnehmung des Hausrechts beiträgt.

Kameras dürfen dort nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke eingesetzt werden, und wenn keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

Die Basilika St. Clemens setzte bereits seit den 90er-Jahren auf Videoüberwachung – zum Schutz vor Diebstählen und Vandalismus, sagte Marie Kleine, Pressesprecherin des Bistums in Hannover. Während der Gottesdienste seien die Kameras allerdings immer abgeschaltet worden.

Bevor die Kameras angebracht wurden, sei es immer wieder zu Diebstählen und Sachbeschädigungen gekommen. Als dann 2012 der Tabernakel, also der Aufbewahrungsort der Hostien, geschändet wurde, hatte die Polizei dazu geraten, die Überwachungsanlage mit den fünf Kameras zu erneuern. 2014 habe man die Überwachungsanlage dann entsprechend ausgebaut.

Zur Überführung etwaiger Täter hat die Videoüberwachung in all den Jahren bisher allerdings nicht beigetragen. Sie diene laut Kleine also vor allem der Abschreckung. Das Bewusstsein für das Thema Datenschutz sei aber auch innerhalb der Kirche zunehmend geschärft worden. „Man möchte ja selbst nur so wenig wie möglich eingreifen müssen“, sagte Kleine.

Dass die Türen der Basilika in Hannover nun außerhalb der Gottesdienste abgeschlossen werden, soll nur eine Übergangslösung sein. Eine mögliche Option sei laut Kleine auch, die Kameras anders zu positionieren.

Rechtlich gesehen sind die Kirchen in Sachen Datenschutz und Videoüberwachung weitestgehend autonom. „Für die Kirchen gilt das niedersächsische Datenschutzgesetz nicht“, erklärte Michael Knaps, Pressesprecher des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten. Als rechtliche Grundlage gilt hier die kirchliche Datenschutzordnung (KDO).

Die Kirchen gehen mit Diebstahl und Vandalismus unterschiedlich um. Manche schließen nach dem Gottesdienst ab, andere setzen auf Überwachung mit Videokameras und wiederum andere bieten außerhalb der Gottesdienste Führungen an.

Bei evangelischen Kirchen stelle sich die Frage nach Videoüberwachung nicht, sagte Johannes Neukirch, Pressesprecher der evangelischen Landeskirche Hannover. Viele Kirchen schließen ihre Türen außerhalb der Gottesdienste. Es gebe aber zu festen Öffnungszeiten einen Kirchenvorsteher vor Ort, Kameras seien also überflüssig, sagte Neukirch. „Mir ist kein einziger Fall einer überwachten evangelischen Kirche bekannt.“

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