790.000 Euro Strafe – pro Tag

Das Desaster um die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie ist ein gutes Beispiel für das aktuelle – und künftige – Dilemma im deutschen Umweltrecht: Brüssel verpflichtet Deutschland zum Handeln. Doch zuständig ist nicht irgendein zentrales „Deutschland“, sondern die 16 Bundesländer. Eigentlich hätte die Bundesrepublik bereits Mitte der Neunzigerjahre der EU eine Liste von Naturschutzgebieten – so genannten FFH-Gebieten – anzeigen müssen. Die EU wollte durch diese Gebiete ein europaweites Naturschutznetz „Natura 2000“ entwickeln. Weil aber auch fünf Jahre nach Natura 2000 einige Bundesländer immer noch nicht den von Brüssel geforderten Umfang an zu schützender Natur gemeldet haben, droht jetzt ein Zwangsgeld. An den Zuständigkeiten wird sich laut Deutscher Umweltstiftung aber auch künftig nichts ändern. Und so könnte der Europäischen Gerichtshof Deutschland Mitte Februar zu 790.000 Euro Bußgeld verurteilen – und zwar täglich. RENI