juristische und ethische grundlagen

Nach dem Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland verboten, menschliche Embryonen für Forschungszwecke herzustellen. Die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen ist jedoch in Ausnahmen möglich und wird durch das Stammzellgesetz vom Juli 2002 geregelt. Dieses Gesetz und insbesondere die darin enthaltene Regelung, dass nur embryonale Stammzellen nach Deutschland importiert werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden, wird kontrovers diskutiert. Diese älteren Stammzellen sind für die Forschung nicht so gut geeignet wie neuere. Deshalb besteht in Deutschland die Befürchtung, man könnte den Anschluss an vor allem asiatische Forschernationen verlieren – auf einem rasch expandierenden Forschungsgebiet mit hohem Anwendungspotenzial. Nun wird aber die Forschung an embryonalen Stammzellen von einem Teil der Gesellschaft generell abgelehnt. Bei der Diskussion geht es vor allem um die Frage, ob der frühe Embryo als menschliches Wesen unter den Würdeschutz des Grundgesetzes fällt oder nicht. CMA