Anketten ist „Versammlung“

BERLIN taz ■ Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat gestern sieben Anti-Atom-Aktivisten freigesprochen, die sich im Gleisbett angekettet hatten. Damit führten die Demonstranten nach Ansicht der Richter eine Versammlung durch, die durch Artikel 8 des Grundgesetzes gedeckt ist. Die Polizei hatte den Aktivisten dafür 7.300 Euro berechnet. Dagegen argumentierten die Richter: Zuerst hätte die Polizei die Ankett-Aktion als Versammlung begreifen und dann ausdrücklich auflösen müssen. Erst danach hätte sie die Aktivisten aus dem Gleisbett schneiden dürfen. Dies gelte auch für verbotene Versammlungen. RENI