Zum Abschuss nicht freigegeben

Menschenwürde gilt auch für Todgeweihte. Verfassungsgericht entscheidet: Auch bei akuter Terrorgefahr darf die Bundeswehr kein Passagierflugzeug abschießen

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass dem Einsatz der Bundeswehr im Innern enge Grenzen gesetzt seien und dass beim Abschuss eines gekaperten Flugzeugs unschuldige Menschen getötet würden. Das Urteil verschärfte den Streit in der großen Koalition über einen Einsatz der Bundeswehr bei der WM: Die Union fordert jetzt eine Änderung des Grundgesetzes. SEITE 3