Heizkosten statt Wärmekosten

Ein Zauberwort für viele Vermieter heißt „Contracting“: Statt sich selbst um die Beheizung des Hauses zu kümmern, beauftragen sie damit einen spezialisierten Dienstleister. Mieter erhalten dann nicht mehr die Heizkostenabrechnung, sondern zahlen die Kosten der Wärmelieferung. Überträgt der Vermieter die Versorgung der Wohnung auf einen Dritten, darf er nicht ohne Zustimmung des Mieters den Wärmepreis berechnen, statt eine Heizkostenabrechnung zu erstellen (Amtsgericht Wedding, Az. 21a C 267/03).