Betriebskosten berechnen

Ein Vermieter klagte auf Nachzahlung von Betriebskosten in Höhe von 106 Euro. Allerdings hatte er die damit zusammenhängende Abrechnung wohl etwas spät erstellt: Zu dem Zeitpunkt war das Mietverhältnis bereits seit Jahren beendet. Der Mieter, so das Gericht, musste nicht mehr damit rechnen, drei Jahre und acht Monate nach Mietende noch mit Forderungen aus diesem Mietverhältnis konfrontiert zu werden: Ansprüche aus einer Betriebskostenabrechnung, die dem ehemaligen Mieter 44 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zugeht, sind verwirkt (AG Mitte, Urteil v. 24.02.2004, Az. 9C 366/03). ALO