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: Schulkinder zweiter Klasse

Es ist eigentlich kein Wunder, dass die nordrhein-westfälischen Landesminister sich nicht blicken ließen, als der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung am Freitag zur Kultusministerkonferenz nach Bonn kam. Dann hätten sich Andreas Pinkwart oder Barbara Sommer vielleicht anhören müssen, wie die Rechte in NRW mit Füßen getreten werden – vornehmlich die Rechte von Flüchtlingskindern.

KOMMENTAR VON SEBASTIAN SEDLMAYR

Jahrelang waren Kinder, die lediglich eine „Duldung“ vorweisen konnten, von der Schulpflicht ausgeschlossen. Auch heute, ein Jahr nach der Gesetzesänderung, gehen viele von ihnen noch nicht zur Schule. Und wenn sie das Glück haben, in einen der Bildungstempel Einlass zu erhalten, geraten sie meist in Sonderschulen – völlig unabhängig von ihrem eigentlichen Potenzial.

Ein zentrales Hindernis für Flüchtlingskinder ist die Sprache. Viele beherrschen lediglich einen Slang-Mix aus der Sprache ihrer Herkunft und einigen auf dem Fluchtweg aufgepickten Brocken. Nur mit spezialisierten Lehrkräften ist dieses Hindernis zu beseitigen. Doch genau an dieser Stelle wird gespart.

Der Rom e.V. muss für sein Projekt „Amaro Kher“ aus eigenen Mitteln Betreuerstellen finanzieren, weil das Land nicht ausreichend Kräfte zur Verfügung stellt. Und damit nicht genug: Amaro Kher wird nur bis zum Jahr 2007 gefördert. Das Projekt lebt von der Hand in den Mund.

Schön, dass sich die Stadt Köln, das Land und einige private Gönner um ein Projekt kümmern, das Roma-Kindern eine Schulausbildung ermöglicht. Unerträglich, dass es in ganz Deutschland nur zwei dieser Einrichtungen gibt. Unerträglich, dass Amaro Kher so schlecht ausgestattet ist. Unerträglich, wie dieses Land mit Kindern umgeht. Es bleibt zu hoffen, dass Sonderberichterstatter Muñoz das Recht auf Bildung in Deutschland in aller Deutlichkeit einfordert.