Abtreibung in Irland wird erlaubt

RECHT Premiere: Abbruch möglich, aber nur bei Lebensgefahr

BERLIN taz | Irland bekommt erstmals ein Abtreibungsgesetz. In der Nacht zum Freitag stimmten 127 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage der Regierung, 31 stimmten dagegen. Das neue Gesetz gestattet Abtreibung bei Lebensgefahr für die Schwangere. Nicht erlaubt ist ein Abbruch nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren. Bei Suizidgefahr ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich, wenn drei Ärzte diese Gefahr bestätigen.

Die Regierung nahm diesen Punkt in das Gesetz auf, weil der höchste Gerichtshof 1992 entschieden hatte, dass eine Abtreibung zulässig sei, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr sei – dazu zähle auch Suizidgefahr. Das Urteil basierte auf dem „Fall X“, bei dem eine 14-Jährige nach einer Vergewaltigung schwanger geworden war. Doch erst nach dem Tod von Savita Halappanavar, die im Oktober 2012 in Galway starb, weil ihr die Ärzte trotz prolongierter Fehlgeburt einen Schwangerschaftsabbruch verweigerten, sah sich die Regierung zum Handeln gezwungen.

Das neue Gesetz hätte Halappanavars Tod jedoch auch nicht verhindert. Der behandelnde Arzt erkannte keine akute Lebensgefahr. Nach der neuen Gesetzeslage drohen ihm und der Schwangeren 14 Jahre Haft, wenn die Schwangerschaft ohne solche Diagnose abgebrochen wird.

Selbst diese äußerst restriktive Gesetzesvorlage hat für erbitterte Auseinandersetzungen gesorgt. Während der Parlamentsdebatte demonstrierten Befürworter und Gegner des Gesetzes. Die katholische Kirche hatte damit gedroht, Abgeordnete zu exkommunizieren, sollten sie für das Gesetz stimmen. Premierminister Enda Kenny sagte, er sei zwar Katholik, aber kein katholischer Premierminister. RASO