SENAT BESCHLIESST NEUE RICHTWERTE
: Hartz-IV-Empfänger dürfen teurer wohnen

Der Senat hat am Dienstag die Richtwerte für die Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger erhöht. Eine Person darf in Zukunft für die Warmmiete gut 5 Prozent mehr Geld ausgeben als bisher, nämlich durchschnittlich 415 Euro – je nach Art des Gebäudes und der Heizung sind es im Einzelfall 405 bis 425 Euro. Bei zwei Personen sind durchschnittlich 498 Euro erlaubt, bei vier Personen 669 Euro. Der Senat berücksichtigt damit die Preissteigerungen, die Mietspiegel und Heizkostenspiegel aufgezeigt haben.

Vor einem Jahr hatte die Koalition ein neues System zur Berechnung der erlaubten Wohnkosten beschlossen und die Beträge im Vergleich zur vorherigen rot-roten Koalition um 4 bis 9 Prozent erhöht. Die Zahl der Haushalte, die teurer als erlaubt wohnten und die Differenz selbst zahlen mussten, sank von 22.300 auf 11.000. Die Zahl der Zwangsumzüge sank von 1.229 auf 350. S. HEISER