Omahasser am Landgericht

betr.: „Die alte Frau und der Knast“, taz vom 21. 2. 06

Ein Richter und eine Staatsanwältin haben eine 70-Jährige wegen anderthalbfachen Bankraubs zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, obwohl die Frau geständig war und ihre Überfälle wohl eher hilflos als brutal gewesen sein sollen.

Angesichts dieses Urteils wage ich mir – bei ähnlich konsequenter Rechtsprechung – nicht das Strafmaß für, na, sagen wir mal, Josef Ackermann auszumalen, der nicht Unrechtbewusstsein, sondern Viktoryzeichen zeigt (Vierteilen, Kochen in siedendem Öl?). Vielleicht sollte man den beiden Omahassern vom Landgericht Berlin wichtigere Fälle anvertrauen. Ich befürchte allerdings, dass auch bei den beiden das Strafmaß in dem Maße sinken würde, wie der Promifaktor bei den Angeklagten steigt. HOLGER JUTZAS, Berlin