Rechte für Kunden

Länder unterstützen Seehofers Informationsgesetz. Foodwatch fürchtet „Schutzschrift für die Industrie“

BERLIN taz ■ Verbraucherschutzminister Horst Seehofer hat sich die Unterstützung der Länder für das Verbraucher-Informationsgesetz gesichert. Dies teilte das Agrarministerium nach einem Treffen Seehofers mit seinen Länderkollegen mit. Die Unterstützung verbessert die Erfolgschancen des Entwurfs im Bundesrat.

Erstmals sieht das Gesetz ein bundesweit einheitliches Informationsrecht bei Behörden über Lebensmittel vor. Außerdem gilt das Informationsrecht nun auch für Problemprodukte, die schon vom Markt genommen wurden. Der Informationsanspruch gilt jedoch nicht gegenüber Unternehmen: Sie können weiterhin Auskünfte verweigern – dazu müssen sie nur auf Betriebsgeheimnisse verweisen. „Das Gesetz schöpft das aus, was praktikabel und konsensfähig ist“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums zur taz. Seehofer wolle das „Machbare für die Verbraucher verwirklichen“. Ähnliche Vorhaben unter Rot-Grün waren am Widerstand der Industrie und der Länder gescheitert.

Matthias Wolfschmidt von der Verbraucherorganisation Foodwatch widerspricht Seehofers Pragmatismus: „Wir brauchen nicht das Machbare, wir brauchen das Nötige“, sagte er zur taz. Der Gesetzentwurf scheitere daran, gleiche Augenhöhe zwischen Verbrauchern und Unternehmen herzustellen. Zudem liege der Verbraucherschutz in Deutschland noch immer unter europäischen Standards. „In Dänemark und Großbritannien werden Ross und Reiter genannt, wenn Verbraucherrechte verletzt werden.“ Das Ministerium für Verbraucherschutz entgegnete, dass die Behörden zukünftig auch in akuten Fällen die Namen der Hersteller nennen können. Foodwatch hatte kürzlich in einem Rechtsgutachten den Entwurf als „bürokratisches Monster“ und als „Schutzschrift für die Industrie“ bewertet.

TARIK AHMIA