Sauberer feuern

ENERGIE Heizen mit Holz: Bundesregierung bestimmt neue Grenzwerte für Feinstaub bei privaten Öfen

BERLIN taz | Gut fürs Klima, schlecht für die Gesundheit? Etwa 14 Millionen Kamin- und Kachelöfen gibt es in Deutschland. Für sie und andere Feuerungsanlagen in privaten Haushalten – wie etwa Pellet- oder Kohleheizungen – gelten nun neue Feinstaub-Grenzwerte. Das legt eine Novellierung der Immissionsschutzverordnung fest, die diese Woche in Kraft getreten ist.

Gerade Holzheizungen gelten einerseits zwar als gut fürs Klima, andererseits können sie aber auch die Gesundheit belasten. Jedes Jahr setzen sie bis zu 24.000 Tonnen Feinstaub frei. „Das ist mehr als alle deutschen Diesel-Autos und Lkws zusammen“, sagt Klaus Bückner, Energieberater der Verbraucherzentrale in Hamburg. Der Feinstaub aus der Verbrennung von Holz sei dabei nicht weniger gefährlich für die Gesundheit als der aus Dieselmotoren, geht aus einer Studie des Bundesumweltamts hervor. Wörtlich: „Er wirkt negativ auf die Atemwege. Husten und die Zunahme asthmatischer Anfälle sind die Folge.“

Es gelten viele Ausnahmen

Dem steht entgegen, dass laut Bundesumweltamt in den letzten Jahren immer mehr Menschen begonnen haben, mit Holz zu heizen. Die Bundesregierung hat deshalb eine Immissionsschutzverordnung von 1988 überarbeitet und neue Maximalwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid festgelegt: Demnach dürfen Holzöfen von nun an nicht mehr als 75 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter Abluft in die Umwelt abgeben; neue Öfen sollen so weniger Schadstoffe ausstoßen. Besitzer bestehender Öfen sollen ihre Anlagen nachrüsten oder gegebenenfalls austauschen.

Doch nicht jeder Besitzer muss seinen Ofen verschrotten. Es gelten viele Ausnahmen: Für offene Kamine gilt die Regelung ebenso wenig wie für Bade-, Back- und historische Öfen und solche, die vor 1950 installiert wurden. Haushalte, in denen außer Holz keine andere Möglichkeit zum Heizen besteht, müssen sich ebenfalls nicht an die neuen Werte halten.

Für die restlichen Öfen müssen Besitzer nachweisen, dass sie den neuen Bestimmungen entsprechen. Dazu braucht man eine Bescheinigung, dass der Ofen die Grenzwerte einhält. Diese bekommt man vom Hersteller oder durch eine Messung vor Ort, beispielsweise durch den Kaminkehrer. Falls der Ofen mehr Feinstaub und mehr Kohlenmonoxid ausstößt als zugelassen, muss er nachgerüstet werden. Dafür gibt es Filter, die hinterher eingebaut werden können. Im Moment sind diese jedoch noch relativ teuer. Beim Bundesumweltamt hofft man daher, dass die Filter – ähnlich wie bei den Katalysatoren bei Pkws – mit der Zeit immer billiger werden.

Wer einen solchen Filter nicht einbauen will, muss seinen alten Ofen durch einen neuen ersetzen. Dafür gelten Fristen, die sich nach einem Prüfdatum richten. Dieses ist seit 1970 Pflicht für alle Anlagen. Öfen ohne Datum oder solche, die vor dem 31. 12. 1974 angeschafft wurden, müssen zum Beispiel erst Ende 2014 ausgetauscht werden. Weitere Fristen sind 2017, 2020 und 2024.

Neben dem Ofentyp und seinem Zustand spielen beim Feinstaubausstoß auch die Befeuerung und das verheizte Material eine Rolle. Das Bundesumweltamt bietet auf seiner Seite Tipps zum Heizen mit Holz an (www.umweltbundesamt.de).

CHRISTOPH GURK