Gaspreis darf nicht nur vom Öl abhängen

KARLSRUHE dpa | Gaspreise für Privatleute dürfen nicht ausschließlich vom Ölpreis abhängen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden und damit die Rechte der bundesdeutschen Gaskunden gestärkt. In dem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter, die alleinige Bindung an den Ölpreis benachteilige die Kunden unangemessen, weil sie neben der Abwälzung von Kosten zusätzliche Gewinne für die Unternehmen ermögliche. Deshalb könne die Kopplung an den Ölpreis nicht Grundlage einer Preisanpassung sein, so die Richter. Mit dem Urteil kippte Karlsruhe Klauseln aus Sonderverträgen der RheinEnergie (Köln) sowie der Stadtwerke in Dreieich bei Offenbach.

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