CELLO FÜR SCHÜLER
: Jobcenter muss Ausleihe nicht zahlen

KASSEL | Jobcenter müssen Schülern nicht die Leihgebühr für ein im Musikunterricht erforderliches Cello bezahlen. Zwar muss die Behörde Kindern aus Hartz-IV-Familien die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft mit 10 Euro monatlich fördern. Die Leihgebühr für ein Musikinstrument sei darin aber nicht eingeschlossen, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel gestern. Zuständig für eine mögliche Kostenübernahme – in diesem Fall 90 Euro pro Schuljahr – seien die Schule oder der Schulträger. (epd)