Solidarität mit Yesim

CDU-Fraktion kritisiert Ausländerbehörde: Ausweisung der 13-jährigen Türkin sei „schwer nachvollziehbar“

Der Widerstand gegen die geplante Abschiebung einer türkischen Schülerin aus Hamburg wächst. Die CDU-Fraktion hat gestern Innensenator Udo Nagel (parteilos) aufgefordert, Gnade vor Recht ergehen zu lassen und Yesim K. und ihrer Mutter Bleiberecht zu gewähren. Zugleich übergaben Mitschüler der 13-Jährigen im Rathaus eine Unterschriftenliste, in der sie um die Rücknahme der Ausweisung bitten. „Lasst Yesim in Ruhe“ stand auf Plakaten, die die rund 50 Schüler der Gesamtschule St. Pauli mitgebracht hatten.

Yesim, die in Hamburg aufgewachsen ist, soll mit ihrer Mutter abgeschoben werden, weil diese seit Jahren ohne Aufenthaltsgenehmigung hier lebt. Das war vorige Woche aufgeflogen. Auf Weisung der Ausländerbehörde sollten Mutter und Tochter bis Montag ausreisen. Weil in letzter Minute ein Gnadengesuch beim Eingabenausschuss der Bürgerschaft einging, genießen die beiden nun vorerst Schutz.

Der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Eingabenausschusses, Wolfhard Ploog, forderte die Ausländerbehörde auf, „eine Lösung zu finden, damit Yesim weiter hier leben kann“. Es sei „schwer nachvollziehbar, dass ein Mädchen, das seit 13 Jahren in Deutschland lebt, unter dem Fehlverhalten seiner Mutter leiden muss“. Der Rechtsbruch dürfe „nicht auf dem Rücken des in der Gesellschaft verankerten Kindes“ geahndet werden. Auch die SPD-Fraktion drängt auf „kreative Lösungen“: Das Rechtssystem bestrafe ein Kind, dass „vorbildlich“ integriert sei. Yesim ist Mitglied eines Musikprojekts, das kürzlich den Peter-von-Zahn-Gedächtnispreis für Völkerverständigung bekam.

Innensenator Nagel, dem die Ausländerbehörde untersteht, kündigte eine Prüfung der rechtlichen Lage an. Diese sei „eindeutig“, hatte seine Behörde jedoch bereits am Montag erklärt.

Einen Dissens zwischen Nagels Behörde und der CDU-Fraktion gibt es auch in einem ähnlichen Fall von Kinderabschiebung: Die 12-jährige Cansu Y. aus Bahrenfeld lebt seit ihrem dritten Lebensmonat in Deutschland und ist von Abschiebung bedroht, weil ihre Mutter mit ihr 1994 nur per Besuchervisum einreiste. Seit Herbst liegt der Bürgerschaft ein Gnadengesuch vor. Am Montag vertagte der Eingabenausschuss seine Entscheidung auf den 19. Juni.

Ploog zufolge treten zwar alle Parlamentsfraktionen für ein Bleiberecht für Cansu und ihre Mutter ein. Die Ausländerbehörde aber sehe „keinerlei Alternativen zur Ausreise“, so der Ausschussvorsitzende. Nach Ostern werde er Nagel bitten, Stellung zu nehmen. Scheitere das Gesuch an der Haltung der Ausländerbehörde, werde als letzte Instanz die Härtefallkommission angerufen. EVA WEIKERT