Kroatien lenkt ein – Gesetz wird geändert

EUROPÄISCHE UNION Das EU-Neumitglied ändert sein Gesetz zur Auslieferung mutmaßlicher Straftäter. Der Europäische Haftbefehl soll ab 2014 für alle Straftäter gelten. Der Druck aus Brüssel war einfach zu groß

BRÜSSEL dpa/taz | Unter dem Druck der EU lenkt Kroatien im monatelangen Streit über die Auslieferung mutmaßlicher Schwerverbrecher aus dem früheren Jugoslawien ein. Der kroatische Justizminister Orsat Miljenic sagte zu, das umstrittene Gesetz „rasch und bedingungslos so zu ändern, dass es dem europäischen Recht entspricht“. „Das Gesetz wird sehr bald in Kraft treten, spätestens am 1. Januar 2014“, fügte er nach einem Treffen mit EU-Justizkommissarin Viviane Reding am Mittwoch in Brüssel hinzu. Bislang schützt das Gesetz den Geheimdienstgeneral Josip Perkovic und etwa zwanzig weitere mutmaßliche Schwerverbrecher vor der Auslieferung.

Deutschland fahndet nach Perkovic, weil er als Auftraggeber des Mordes an einem jugoslawischen Dissidenten 1983 im bayerischen Wolfratshausen gilt. Was die Zusage Kroatiens nun konkret für all diese Fälle bedeutet, sagte Kroatiens Justizminister nicht. Miljenic erklärte aber: „Der Europäische Haftbefehl wird dann auf alle Verbrechen angewendet, egal wann sie begangen wurden.“

Kroatien hatte drei Tage vor seinem EU-Beitritt am 1. Juli ein unter dem Namen „Lex Perkovic“ bekannt gewordenes Sondergesetz verabschiedet. Es schließt Auslieferungen von Schwerverbrechern, die ihre Taten vor 2002 begangen haben, aus. Diese nur begrenzte Anwendung des Europäischen Haftbefehls (EuHB) wertete die EU-Kommission als Bruch von EU-Recht. Sie droht weiter damit, 80 Millionen Euro Fördergelder für Kroatien einzufrieren, die für den Beitritt zum Schengenraum ohne Grenzkontrollen gedacht sind. Die Vorbereitungen der EU für solche Sanktionen liefen weiter, sagte Reding: „Wir erwarten, dass die Erklärung des Ministers nun rasch in Handeln umgesetzt wird – und Handeln heißt: in ein Gesetz.“ Nur dann werde die Kommission die angedachten Sanktionen fallen lassen.