Keine Gnade bei ALG-Überzahlung

DARMSTADT dpa ■ Arbeitslosengeldempfänger dürfen überhöhte Zuwendungen auch dann nicht behalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit für den Rechenfehler verantwortlich ist. Das entschied das Hessische Landessozialgericht. Ein Arbeitsloser hatte dem Arbeitsamt korrekte Angaben zu Einnahmen aus einem Nebenjob gemacht. Bei der ALG-Berechnung wurde dies nicht berücksichtigt, auch die tatsächlichen Einnahmen wurden nicht abgefragt. Daher erhielt der Mann mehrere Monate zu viel ALG. Nach einer Rechtsbelehrung zog er seine Beschwerde gegen die Entscheidung der ersten Instanz zurück. Das zu viel gezahlte Geld muss er nun erstatten. (Az.: L 9 AL 254/05)