Lehrer hauen drauf

NRW-Lehrerverband legt Gutachten vor: Wahl der Rektoren durch Schulkonferenz ist verfassungswidrig

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Die Wahl von SchulleiterInnen durch Schulkonferenzen verstößt laut Lehrerverband NRW gegen die Verfassung. Ein entsprechendes Gutachten, das der Verband gestern vorgelegt hat, soll Landesschulministerin Barbara Sommer (CDU) von diesem Vorhaben abbringen.

Es widerspreche dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes wenn Lehrer, Eltern und Schüler die Direktoren wählten, sagte Verfassungsrechtler Matthias Pechstein von der Europa-Universität Frankfurt an der Oder. Auch die Begrenzung der Amtszeiten sei verfassungswidrig, so der Gutachter.

Der Regierungsentwurf für das neue nordrhein-westfälische Schulgesetz sieht vor, dass SchulleiterInnen künftig von der Schulkonferenz zunächst für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Nach der ersten Amtszeit muss der Direktor oder die Direktorin von der Schulkonferenz für weitere fünf Jahre bestätigt werden. Eine zweite Bestätigung gilt dann dauerhaft.

„Dieses Gesetz korrumpiert die Schulleiter“, sagte Pechstein. Um sich seine Wiederwahl zu sichern, müsse der Direktor große Rücksicht auf die Meinungen von LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen nehmen. Diese Abhängigkeit untergrabe systematisch die Entscheidungskraft des Schulleiters. Zugleich mache ihn die Politik zum Sündenbock für alle Fehlentwicklungen an den Schulen.

Der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Lehrerverbands, Peter Silbernagel, forderte die Landesregierung auf, die geplanten Regelungen zur Wahl der SchulleiterInnen und die Begrenzung ihrer Amtszeiten zurückzuziehen. Das Schulministerium wies die Kritik zurück. Das Gutachten sei weder überzeugend noch zu Ende gedacht, sagte Staatssekretär Günter Winands.