Der Fall Vera Stein vor Gericht

Gegen das Recht auf Freiheit und auf Privatleben habe die Heines-Klinik im Fall Vera Stein verstoßen, urteilte der EU-Gerichtshof für Menschenrechte im Juni 2005. Stein war das erste deutsche Psychiatrie-Opfer, das es bis hierher schaffte – nach Ausschöpfung aller deutschen Instanzen.Doch anders als bei Strafsachen muss bei Zivilsachen nach einem Erfolg in Straßburg das Verfahren im Heimatland nicht wieder aufgenommen werden. Ein neues Gesetz soll das ändern, tritt aber wohl erst Ende des Jahres in Kraft. So kann das Bremer Oberlandesgericht auf dem rechtskräftigen Urteil beharren, für eine Wiederaufnahme „mangelnde Erfolgsaussicht“ feststellen und deshalb Prozesskostenhilfe ablehnen.Vera Stein heißt anders, aber als Vera Stein macht sie ihre Geschichte öffentlich. In ihrem neuen Buch schildert sie ihre Erlebnisse vor Gericht: „Diagnose unzurechnungsfähig“. sgi