Landesbischof könnte ohne

STAATSKNETE Hannovers Bischof Meister besteht nicht auf Steuergelder

Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hält eine Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen durch eine Einmalzahlung grundsätzlich für denkbar. Dafür müssten allerdings erst bundes- und landesgesetzliche Regelungen geschaffen werden, sagte Meister gestern. „Eine solche Ablösung bedeutet eine vermutliche einmalige Entschädigung, die zu verhandeln wäre.“

„Es ist zu fragen, wie lange eine solche historische Verankerung der Staatsleistungen innerhalb unserer Gesellschaft noch plausibel gemacht werden kann“, erklärte der evangelische Bischof gegenüber dem Bremer Kurier am Sonntag. Auch Thomas Begrich, Leiter der Finanzabteilung der Evangelischen Kirche Deutschlands, zeigt sich dem Kurier zufolge offen für Verhandlungen.

Laut der Zeitung haben Kirchenkritiker nach dem Finanzskandal um den katholischen Bischofssitz in Limburg erneut gefordert, die Staatsleistungen abzuschaffen. Diese sind ein Ausgleich dafür, dass der Staat Anfang des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und kirchlichen Grundbesitz enteignete und den Kirchen damit Einnahmequellen entzog. Das Grundgesetz sieht eine Ablösung der Staatsleistungen vor, die bislang aber nicht umgesetzt wurde.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers als größte Landeskirche in Deutschland erwartet in diesem Jahr Staatsleistungen von rund 22,2 Millionen Euro. Diese Mittel seien zweckgebunden für die Pfarrbesoldung und kirchenleitende Aufgaben des Landeskirchenamtes. Im Haushalt der Landeskirche machen diese Steuergelder einer Sprecherin zufolge weniger als 5 Prozent aus. Die Kirche leiste jedoch in weit erheblicherem Maße Aufwendungen, die Staat und Gesellschaft zugute kämen.  (epd)

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