Kurz notiert

Schnupper-Angebote zur Betriebs- und Personalratswahl 2014 bietet der Ver.di Landesbezirk Hamburg an – das Angebot richtet sich auch an Nicht-Mitglieder. Dabei sollen diejenigen, die erwägen, sich aufstellen zu lassen, eine erste Orientierung erhalten, welche Aufgaben Betriebs- und Personalräte haben, wie sie gewählt werden und was sie in den Betrieben für die KollegInnen tun können.  (taz)

Über den Wert geistigen Eigentums diskutieren die Bücherfrauen e.V. in Kooperation mit der Bucerius Law School vom 15. bis 17. 11. in Hamburg. Zu Gast sind unter anderem die Leiterin des Friedrich Oetinger Verlags, Doris Jahnsen und die Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek, Gabriele Beger.  (taz)

Sich leichter ärztlich behandeln lassen können sich EU-Bürger künftig in anderen Mitgliedsländern. Die Richtlinie zur Patientenmobilität, die diese Woche in Kraft getreten ist, gibt den Bürgern grundsätzlich das Recht auf eine Arztbehandlung im EU-Ausland. Laut der Neuregelung müssen die Krankenkassen die Kosten nach den in ihrem Land geltenden Sätzen übernehmen.  (afp)

Wenn Arbeitnehmer ausstehenden Lohn bei ihrem Arbeitgeber per Zwangsvollstreckung eingetrieben haben, muss das Geld bei einem Insolvenzantrag des Unternehmens unter Umständen wieder zurückgezahlt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Zwangsvollstreckung bis zu drei Monate vor dem Insolvenzantrag stattfand und der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt bereits zahlungsunfähig war, wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt urteilte.  (epd)

Vor gefälschten Rechnungen, die von den Registergerichten Cuxhaven, Stade und Kassel stammen sollen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Schreiben sähen zwar amtlich aus, auch das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens und das Geburtsjahr der Betroffenen stimmten – doch die Rechnung ist eine Fälschung. Schuldner, die unsicher sind, ob eine Kostenrechnung, die sie erhalten haben, berechtigt ist oder nicht, sollten sich an eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle wenden. Handle es sich um einen Betrug, enthielten die Briefe oft inhaltliche oder Rechtschreibfehler. (taz)