Kritik an Busemann

SICHERUNGSVERWAHRUNG Grüne fordern Minister auf, europäisches Urteil ernst zu nehmen

Die Bedenken des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung sorgen für Kritik. Das Urteil sei „völkerrechtlich verbindlich und müsse ernst genommen werden“, sagte Helge Limburg, Fraktionssprecher der Grünen am Freitag.

Busemann hatte am Mittwoch in Bezug auf das Urteil gesagt: „Das kann ich so nicht verantworten.“ Er könne nicht nachvollziehen, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Freilassung aus der Sicherungsverwahrung hinnehmen wolle.

Davon kann allerdings nach dem Urteil des EGMR so nicht die Rede sein. Das nämlich bezog sich auf die Klage eines einzelnen Straftäters, dessen Einspruch gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung Recht gegeben wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass automatisch alle acht Sicherungsverwahrten in Niedersachsen frei gelassen würden. Diese müssen – was bislang nicht erfolgt ist – einen Antrag auf Haftentlassung stellen. Sollte die dafür zuständige Strafvollstreckungskammer diesem Antrag stattgeben, bleibt der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Beschwerde dagegen einzulegen.

In einem Punkt sind sich Minister Busemann und die Grünen jedoch einig: Bei rückfallgefährdeten Tätern verlangen sie im Fall einer Entlassung die lückenlose Überwachung durch die Polizei. Solche Forderungen hat der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GDP), Konrad Freiberg, jedoch bereits zurückgewiesen: Dazu fehlten der Polizei die Kapazitäten. GRÄ