Streit der Apfelmänner

Urteil im dritten Prozess zwischen Computer-Apple und Beatles-Apple um die Nutzung des gemeinsamen Logos

Der Gewinner heißt: Apple. Apple Computer. Und der Verlierer heißt: auch Apple. Apple Corps Ltd. Schon zum dritten Mal prozessierten die Computerfirma und das Beatles-Plattenlabel gegeneinander, erstmals gewann Apple Computer. Damit darf das Apfellogo weiterhin den Online-Musikversand iTunes zieren.

Das Urteil wirkt überraschend, denn die von Apple Corps erhobenen Vorwürfe überzeugten auf den ersten Blick: Apple Computer solle sich gefälligst nicht in das Kerngeschäft von Apple Corps einmischen, nämlich die Verwaltung und Vermarktung des Beatles-Musiknachlasses.

Dass Apple Corps solche Ansprüche stellen darf, ist historisch bedingt. Die Firma ist älter, sie wurde 1968 von den Beatles gegründet, denen sie bis heute gehört. Apple Computer gibt es hingegen erst seit 1976, wobei einer der unbestätigten Mythen um die Namensgebung sogar besagt, dass Gründer Steve Jobs seine Firma nach dem Beatles-Label benannt habe. Wer zuerst da ist, hat Vorrechte, und so gewann Apple Corps 1981 auch einen ersten Prozess um Namens- und Markenrechte. Apple Computer musste 80.000 Dollar zahlen und sich verpflichten, vom Musikgeschäft die Finger zu lassen.

Zehn Jahre später trafen sich die beiden Apples wieder vor Gericht. Für die Apple-Rechner war 1989 Musiksoftware erschienen, was nach Meinung von Apple Corps gegen die Abmachung war. Man einigte sich außergerichtlich, dieses Mal musste Apple Computer sogar 26 Millionen Dollar zahlen.

Und jetzt dieses Urteil. Stein des Anstoßes ist der 2003 von Apple ins Leben gerufenen Online-Musikladen iTunes. Zusammen mit dem MP3-Player iPod hat sich iTunes zu einem der lukrativsten Geschäftsfelder von Apple entwickelt, jeden Tag werden rund 3,5 Millionen Musikstücke für je 0,99 Euro bzw. Dollar verkauft.

Hierin sah Apple Corps – wo man demnächst selbst ins Geschäft mit digitalisierten Beatles-Songs einsteigen will – einen klaren Bruch der Abmachung, Apple Computer dürfe das Apple-Logo im Zusammenhang mit iTunes nicht verwenden. Richter Edward Mann sah das anders: iTunes, so seine Urteilsbegründung, produziert selbst keine Musik, sondern ist auf dem Sektor der Datenübertragung anzusiedeln.

Eine andere Frage blieb hingegen ungeklärt: Ob etwas so Alltägliches wie ein Apfel überhaupt geschützt werden kann. Gerade weil es den Beatles ja immer um das Logo von Apple Computer ging – und da besitzt die angebissene Apple-Silhouette nur eine vage Ähnlichkeit mit dem runden grünen Granny Smith aus dem Apple-Corps-Logo. Dieser Apfel basiert übrigens auf einem Gemälde von René Magritte. Zum Glück haben sich dessen Erben nicht auch noch in den Apfel-Streit mit eingemischt. MICHAEL BRAKE