Bewährung für Menschenhändler

DÜSSELDORF dpa ■ Für den illegalen Betrieb eines Escort-Service mit Prostituierten aus Osteuropa hat das Düsseldorfer Amtsgericht gestern zwei Zuhälter zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die 33 und 38 Jahre alten Männer aus Moldawien und Israel hatten die Vorwürfe des Menschenhandels und der Zuhälterei gestanden. Dadurch blieb dem Gericht die Anhörung von 45 Zeugen erspart. Die Angeklagten wurden nach neun Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht verhängte jeweils zweijährige Haftstrafen gegen die Zuhälter. Sie hatten in den vergangenen drei Jahren mit dem Escort-Service in Düsseldorf und Neuss fast 630.000 Euro umgesetzt. Die Prostituierten durften nur 15 bis 25 Prozent ihres Lohnes behalten.