Mutter mit Kind darf nicht immer auswandern

MAINZ | Eine Mutter in Trennung von ihrem Ehemann kann nur mit triftigen Gründen mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland ziehen. Wie das Oberlandesgericht Koblenz am Freitag entschied, müssen diese „schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils“. Im konkreten Fall will eine Frau, die getrennt von ihrem Ehemann lebt, mit dem gemeinsamen Kind nach Italien zum neuen Freund ziehen. Sie beantragte die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts allein auf sich. Das Gericht wies den Antrag der Frau zurück, da sie den Eindruck erwecke, „den Umgang des Kindes mit seinem Vater vereiteln“ zu wollen. (dpa)