Tierschutz: SPD für Klagerecht im Nachhinein

Weil sie für eine Tierschutzklage, die behördliche Entscheidungen tatsächlich kippen könnte, kaum Chancen sieht, schlägt die SPD nun eine schwächere Klageversion vor. Grüne kritisieren das als „zahnlosen Tiger“

Einen „zahnlosen Tiger“ nennen die Grünen den neuen SPD-Entwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Die Genossen haben vorgeschlagen, statt der von Grün und Rot ursprünglich geforderten Anfechtungsklage die schwächere Feststellungsklage gesetzlich möglich zu machen: Mit einer Anfechtungsklage hätten Tierschutzverbände die Möglichkeit, behördliche Entscheidungen vom Gericht aufheben zulassen, mit der Feststellungsklage hätten sie nur die Möglichkeit, einen Behördenbeschluss im Nachgang für falsch erklären zu lassen – ohne Folgen für den bereits getroffenen Beschluss, der weiter gültig bliebe.

Der SPD-Plan ist ein Schritt in Richtung Koalitionspartnerin CDU – die hatte bisher argumentiert, das Tierschutz Bundessache sei, somit ein Verbandsklagerecht auf Länderebene nicht möglich. Ein Gutachten der Bürgerschaftsverwaltung stützte diese Position, wohingegen ein Gutachten des Justizressorts das Gegenteil und damit die Forderung von SPD und Grünen bestätigte: ein Verbandsklagerecht auf Landesebene sei sehr wohl installierbar.

Daran hat sich auch mit dem neuen SPD-Vorstoß nichts geändert: „Ich weiß nicht, warum die SPD jetzt mit einem neuen Entwurf kommt“, erklärte gestern die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Sibylle Winther, und: „Ich wüsste nicht, warum wir von unserem alten Votum abweichen sollten.“

Die Koalition erweise sich als „handlungsunfähig“, sagt dazu die grüne Opposition. CDU und SPD seien offenkundig unfähig sich zu einigen, das Klagerecht laufe Gefahr, „bis zur Unkenntlichkeit“ verwässert zu werden, so die Umweltpolitikerin Karin Mathes.

SPD-Rechtspolitiker Wolfgang Grotheer warb gestern für den Vorschlag seiner Partei, er sei „ein guter Schritt in die richtige Richtung“ und nannte hierfür zwei Gründe: Zum einen gebe es „gewissen verfassungsrechtliche Bedenken“, die Anfechtungsklage gesetzlich zu verankern – das entspricht der CDU-Haltung. Zum anderen fürchtet er Nachteile bei der Vergabe von Forschungsgeldern: wenn hier eine andere Rechtslage als in den Nachbarländern geschaffen werde, könne das einen Wettbewerbsnachteil darstellen.

Das sehen die Grünen anders: „Mehr Transparenz“ werde ein Verbandsklagerecht bringen, so Karin Mathes, „das stärkt den Wissenschaftsstandort.“ Sie fordert, über den weitergehenden grünen Entwurf einer Anfechtungsklage im Juni in der Bürgerschaft abzustimmen.

Tierschutzpräsident Wolfgang Apel ist auch nicht begeistert von dem SPD-Vorstoß. „Ein Schritt in die richtige Richtung“, nennt zwar auch er den Entwurf, „aber mit der Gesamtheit sind wir nicht zufrieden.“ sgi